Die juristische Ausbildung - sehr ähnlich seit 150 Jahren
Die juristische Ausbildung - sehr ähnlich seit 150 Jahren
Die klassische zweistufige juristische Ausbildung besteht in der heutigen Form seit 1869, damals noch in Preußen. Einige leichte Anpassungen gab es dennoch: zuletzt 2003 durch die Einführung des Schwerpunktbereichs – hier wird allerdings zur Zeit die Herabwürdigung der prozentualen Gewichtung diskutiert. Ernsthafte Diskussionen über die Reformvorschläge kommen immer wieder auf und ebben ab – wie eine Welle.
Eine große Reform wurde in den 70er und 80er Jahren nach einem zweijährigen Diskussionsprozess zwischen Studierenden, Lehrenden und Hochschulen, der „Akademie Loccum“, ausprobiert. Man führte auf Grundlage der sog. Experimentierklausel die einstufige juristische Ausbildung ein. Studierende begannen ihr Studium mit Fächern, wie Soziologie und wechselten im Hauptstudium zwischen Praxisphasen in Verwaltung, Gerichten und Anwaltschaft und dem Hörsaal. Am Ende des Studiums (ca. 9 Semester) stand nur ein kombiniertes Examen – daher der Name. Wegen höherer Kosten und einer nicht aussagekräftigen Auswertung konnte man sich aber nicht darauf einigen, das Modell nach der Testphase beizubehalten.
Und heute?
Probleme gibt es genug. Die beklagen Studierende, Lehrende und Praktiker:innen gleichermaßen. Studierende leiden unter dem Druck und der Stoffmenge, die tatsächlich immer größer wird; Lehrende beklagen das enge Korsett des Studiums; Praktiker:innen sehen das Bedürfnis für ein neues Verständnis von Jurist:innen und das Studium hängt hinter den Realitäten der Tätigkeiten der Jurist:innen in der Praxis hinterher: Legal Tech und die damit verbundenen zukünftigen Aufgaben von Jurist:innen sind nicht Teil des Studiums. Außerdem wird ein Großteil der Absolvent:innen später in der Anwaltschaft/Rechtspflege tätig sein – darauf bereitet das Studium fast gar nicht vor. Studentische Rechtsberatungen an Hochschulen sind selten und stehen nicht allen Studierenden offen, genauso verhält es sich Moot Courts (simulierten Gerichtsverhandlungen). Weiteres Problem: rechtswissenschaftliches Studium in dem oft gar kein Platz für echten wissenschaftlichen Diskurs ist und das wissenschaftliche Arbeiten fast gar keine Rolle spielt.