iur.reform

11.842 Menschen haben über die Zukunft der juristischen Ausbildung abgestimmt

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Die iur.reform-Studie

11.842 Menschen haben an der iur.reform Abstimmung teilgenommen. Hier stellen wir unsere Studie mit allen detaillierten Ergebnissen zum Download zur Verfügung.

Kurzfassung

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Viel wichtiges in absoluter Kürze: 4 Seiten

Executive Summary

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Das Wichtigste gut erläutert, so kurz wie nötig: 20 Seiten

Kurzdarstellung jeder These

Das Wichtigste gut erläutert, so kurz wie nötig: 20 Seiten

Das Sofortprogramm

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Aus den Thesen, denen in allen befragten Gruppen von einer absoluten Mehrheit zugestimmt wurde, haben wir ein Sofortprogramm entwickelt, das schnell umsetzbar ist: 25 Seiten.

Loccum 2.0

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Loccum 2.0 ist unser Begriff für einen Prozess, durch den alle Stakeholder, an einer Weiterentwicklung und Reform der juristischen Ausbildung angemessen beteiligt werden. Das Vorgehen beschreiben wir in dieser Veröffentlichung ausführlich.

Rohdaten

Wir stellen die Rohdaten der Abstimmung hier zur Verfügung.

6

Thesen hat über die Hälfte der befragten Personen in allen Gruppen* zugestimmt. Hier ist sich die juristische Welt (ziemlich) einig.

*Personen in Ausbildung, Ausbildende und Praktiker:innen

Eine Vision für die Zukunft der juristischen Ausbildung entwickeln wir nur gemeinsam. Deshalb setzen wir uns für einen gemeinsamen Prozess mit allen Akteur:innen ein: Loccum 2.0

6

Thesen hat über die Hälfte der befragten Personen in allen Gruppen* zugestimmt. Hier ist sich die juristische Welt (ziemlich) einig.

*Personen in Ausbildung, Ausbildende und Praktiker:innen

Eine Vision für die Zukunft der juristischen Ausbildung entwickeln wir nur gemeinsam. Deshalb setzen wir uns für einen gemeinsamen Prozess mit allen Akteur:innen ein: Loccum 2.0

SOFORTPROGRAMM

Aus den Thesen, denen in allen befragten Gruppen von einer absoluten Mehrheit zugestimmt wurde, haben wir ein Sofortprogramm entwickelt, das schnell umsetzbar ist. Hier ist sich die juristische Welt (ziemlich) einig. Die Inhalte unseres Sofortprogramms:

1. Unabhängige Zweitkorrektur der Klausuren im Examen

Aktuell erfolgt die Zweitkorrektur der Klausuren im Staatsexamen in Kenntnis des Votums des:der Erstkorrektor:in. Der sog. Anker-Effekt verhindert, dass die Korrektur der Klausuren unvoreingenommen erfolgt. Durch eine Zweitkorrektur, bei der die Erstkorrektur nicht bekannt ist, kann dieses Problem schnell behoben werden.

Zustimmung nach Gruppen
In Ausbildung 90.1%
Praktiker:innen 86.4%
Ausbildende 51.5%

2. Einführung des E-Examens

Juristisches Arbeiten erfolgt in der Regel am Computer. Eine praxisnahe Ausbildung sollte Klausuren am Computer vorsehen. Die mit der körperlichen Belastung verbundenen Beschwerden sollten damit reduziert werden können. Die gesetzliche Grundlage hierfür besteht mittlerweile. In vielen Bundesländern fehlt es aber noch an der Umsetzung.

Zustimmung nach Gruppen
In Ausbildung 78.5%
Praktiker:innen 58.08%
Ausbildende 55.15%

3. Neue Inhalte nur bei Streichung von Bestehendem

Regelmäßig wird diskutiert, welche Rechtsgebiete und Kompetenzen Jura-Studierende beherrschen und mitbringen müssen, um gut auf die juristische Berufspraxis vorbereitet zu sein. Das ist richtig so. Bei jeder Erweiterung der Ausbildungs- und Prüfungsinhalte muss aber klar sein: Die Stoffmenge darf nicht weiter wachsen! Der Umfang des zu erlernenden Stoffs stellt bereits jetzt einen erheblichen Stressfaktor dar.

Zustimmung nach Gruppen
In Ausbildung 77.65%
Praktiker:innen 67.9%
Ausbildende 58.85%

4. Zulassung anderer Prüfungs- und Unterrichtsformen neben Klausur und Vorlesung

Die Klausur als vorrangiges Prüfungsmittel ist eher praxisfern und zielt vor allem auf die schematische Überprüfung von auswendig gelerntem Wissen. In Moot Courts, Seminaren und anderen Unterrichtsformen können Studierende ihre mündliche Ausdrucksfähigkeit stärken, die Entwicklung praktisch verwertbarer Arbeitsergebnisse erlernen und mit mehr Spaß Wissen und Kompetenzen erlangen und den Wissenserwerb überprüfen.

Zustimmung nach Gruppen
In Ausbildung 69.2%
Praktiker:innen 68.3%
Ausbildende 60.8%

5. Verbesserung des Betreuungsschlüssels an den Hochschulen

Der Betreuungsschlüssel im Studium Rechtswissenschaften ist im Vergleich zu anderen Studiengängen besonders niedrig. Eine verbesserte Betreuungssituation an den Hochschulen ermöglicht insbesondere eine allen Studierenden gleichermaßen offenstehende Examensvorbereitung an den Universitäten durch Angebote wie Uni-Reps, Klausurenkliniken oder Probeexamina. Außerdem können bei guter Betreuung Hürden und Zweifel frühzeitig ausgeräumt und Studienabbrüche oder Misserfolge verhindert werden.

Zustimmung nach Gruppen
In Ausbildung 68.8%
Praktiker:innen 63%
Ausbildende 68%

6. Regelmäßiges Monitoring des Jurastudiums im Hinblick auf etwaigen Reformbedarf

Nur gemeinsam können wir die juristische Ausbildung besser machen. In einem ehrlichen, vertrauensvollen und alle Betroffenen und Akteur:innen einbeziehenden Dialog wollen wir weiterberaten, wie wir für eine gerechtere und gesündere Ausbildung sorgen können, die Studierende auf die Anforderungen der Praxis vorbereitet und sie zu kompetenten und sorgsamen Hütern unseres Rechtsstaates macht. Neben einer Vertretung von Studierenden auf der Justizministerkonferenz sprechen wir uns für eine Akademie Loccum 2.0. aus, auf der alle Beteiligten gemeinsam ergebnisoffen auf Grundlage der durch die iur.reform-Abstimmung ermittelten Daten beraten, wie die juristische Ausbildung zukunftsfest, gerechter und gesünder werden kann.

Zustimmung nach Gruppen
In Ausbildung 81.9%
Praktiker:innen 50.2%
Ausbildende 70.18%

LOCCUM 2.0

Die juristische Welt besteht aus vielen Teilen. Eine gemeinsame Vision für die Zukunft der juristischen Ausbildung zu entwickeln ist nicht leicht. Wir wollen den Weg beginnen und rufen zu einem gemeinsamen Prozess auf, bei dem alle Bereiche der juristischen Welt gemeinsam ein Leitbild für eine neue juristische Ausbildung entwickeln. Anstoß dafür können die empirischen Erkenntnisse der iur.reform-Studie sein.

Loccum damals

Blickt man in die Historie der juristischen Ausbildung, gibt es für einen solchen Prozess bereits ein bemerkenswertes Beispiel. Gemeint ist der Reformprozess rund um die sogenannte Akademie Loccum. Im Jahr 1968 trafen sich in diesem Rahmen über ein Jahr hinweg verschiedene Akteur:innengruppen der juristischen Ausbildung, um über eine grundlegende Reform eben jener Ausbildung zu streiten. Am Ende stand die einstufige juristische Ausbildung, die aus heutiger Sicht wohl am ehesten einem dualem Studium ähnelte. Die dabei wesentlichste Änderung: Die bis dahin zweistufige Ausbildung, bestehend aus universitärem Studium und Referendariat, wurde an einzelnen Universitäten zur Erprobung auf eine Stufe reduziert. Die Praxisphase des Referendariats wurde damit in die universitäre Ausbildung integriert. Im Hinblick auf den Erfolg der einstufigen juristischen Ausbildung kann man sicherlich gespaltener Auffassung sein. Doch zeigte der Prozess rund um die Akademie Loccum, dass sich alle Stakeholder mit juristischem Bezug einig werden und so eine ganz grundsätzliche Veränderung der juristischen Ausbildung herbeiführen können.

Loccum 2.0

Das Wichtigste damals wie heute: Alle Akteur:innengruppen müssen zusammenkommen. Denn die juristische Ausbildung sollte den Bedürfnissen der Studierenden Rechnung tragen, die Erkenntnisse und Erfahrungen der Praktiker:innen berücksichtigen sowie dem wissenschaftlichen Anspruch und den Vorstellungen der Lehrenden, insbesondere der Professor:innen, entsprechen. 

Dafür, wie das gelingen kann, gibt es auch heute Beispiele. Die Vision Klimaneutralität 2050 des Bundesumweltamtes wurde auch gemeinsam mit den Erkenntnissen diverser Stakeholder entwickelt. 

Davon ausgehend, könnte die Entwicklung einer gemeinsamen Vision gelingen, indem beispielsweise ein Dialogprozess vom Bundesministerium der Justiz koordiniert wird. Dazu bedürfte es einer öffentlichen Ausschreibung für Prozessorganisator:innen und Evaluator:innen sowie der Auswahl von Vertreter:innen aus verschiedenen Gruppen, einschließlich Studierenden, Praktiker:innen, juristischen Vereinigungen und Personen, die die juristische Ausbildung nicht bestanden oder abgebrochen haben. Der Prozess selbst könnte mit einer Eröffnungsveranstaltung zur Kommunikation des Ziels und der Struktur beginnen, gefolgt von Workshops, in denen zuvor definierte Gruppen die Visionen und Maßnahmen zur Verbesserung der juristischen Ausbildung diskutieren. Diese Gruppen benennen Vertreter:innen, die in einen Mediationsausschuss entsendet werden, der zwischen den Gruppen vermittelt. Das Ziel des Dialogprozesses besteht darin, eine gemeinsame Vision für ein neues juristisches Ausbildungssystem in Deutschland zu entwickeln.

Würde man kleiner denken, wäre es auch möglich eine Expert:innengruppe einzuberufen, die Maßnahmen zu einer grundlegenden Reform der juristischen Ausbildung erarbeitet. In der Expert:innengruppe müssten alle Akteursgruppen und von der juristischen Ausbildung Betroffenen vertreten sein.

Unsere Idee für ein Loccum 2.0 stellen wir hier ausführlich vor. Das Dokument ist Teil der Studie und kann hier einzeln heruntergeladen werden:

Kein "Weiter-So"!

Was die iur.reform-Studie zeigt: Ein „Weiter-So“ zahlt sich nicht aus. Die Mehrheit der Personen in der juristischen Ausbildung, die Mehrheit der Praktiker:innen und die Mehrheit der Ausbildenden ist unzufrieden mit dem Status-quo. Für viele Thesen gibt es viel Zustimmung von allen Seiten. Das kann eine Grundlage sein, um gemeinsam eine Vision für eine moderne juristische Ausbildung zu entwickeln. 

Loccum 2.0 startet jetzt

Wir laden alle Interessierten dazu ein an Loccum 2.0 teilzunehmen. Wie Loccum 2.0 aussehen wird, ist heute noch offen. Was aber feststeht ist, dass wir auch zukünftig daran arbeiten werden, die juristische Ausbildung besser zu machen – gemeinsam und im Dialog. 

Wir laden deshalb alle Interessierten ein, sich jetzt in unseren Verteiler einzutragen. Über den Verteiler werden wir informieren, wie es weitergeht!

 

SOFORTPROGRAMM

Aus den Thesen, denen in allen befragten Gruppen von einer absoluten Mehrheit zugestimmt wurde, haben wir ein Sofortprogramm entwickelt, das schnell umsetzbar ist. Hier ist sich die juristische Welt (ziemlich) einig. Die Inhalte unseres Sofortprogramms:

1. Unabhängige Zweitkorrektur der Klausuren im Examen

Aktuell erfolgt die Zweitkorrektur der Klausuren im Staatsexamen in Kenntnis des Votums des:der Erstkorrektor:in. Der sog. Anker-Effekt verhindert, dass die Korrektur der Klausuren unvoreingenommen erfolgt. Durch eine Zweitkorrektur, bei der die Erstkorrektur nicht bekannt ist, kann dieses Problem schnell behoben werden.

Zustimmung nach Gruppen
In Ausbildung 90.1%
Praktiker:innen 86.4%
Ausbildende 51.5%

2. Einführung des E-Examens

Juristisches Arbeiten erfolgt in der Regel am Computer. Eine praxisnahe Ausbildung sollte Klausuren am Computer vorsehen. Die mit der körperlichen Belastung verbundenen Beschwerden sollten damit reduziert werden können. Die gesetzliche Grundlage hierfür besteht mittlerweile. In vielen Bundesländern fehlt es aber noch an der Umsetzung.

Zustimmung nach Gruppen
In Ausbildung 78.5%
Praktiker:innen 58.08%
Ausbildende 55.15%

3. Neue Inhalte nur bei Streichung von Bestehendem

Regelmäßig wird diskutiert, welche Rechtsgebiete und Kompetenzen Jura-Studierende beherrschen und mitbringen müssen, um gut auf die juristische Berufspraxis vorbereitet zu sein. Das ist richtig so. Bei jeder Erweiterung der Ausbildungs- und Prüfungsinhalte muss aber klar sein: Die Stoffmenge darf nicht weiter wachsen! Der Umfang des zu erlernenden Stoffs stellt bereits jetzt einen erheblichen Stressfaktor dar.

Zustimmung nach Gruppen
In Ausbildung 77.65%
Praktiker:innen 67.9%
Ausbildende 58.85%

4. Zulassung anderer Prüfungs- und Unterrichtsformen neben Klausur und Vorlesung

Die Klausur als vorrangiges Prüfungsmittel ist eher praxisfern und zielt vor allem auf die schematische Überprüfung von auswendig gelerntem Wissen. In Moot Courts, Seminaren und anderen Unterrichtsformen können Studierende ihre mündliche Ausdrucksfähigkeit stärken, die Entwicklung praktisch verwertbarer Arbeitsergebnisse erlernen und mit mehr Spaß Wissen und Kompetenzen erlangen und den Wissenserwerb überprüfen.

Zustimmung nach Gruppen
In Ausbildung 69.2%
Praktiker:innen 68.3%
Ausbildende 60.8%

5. Verbesserung des Betreuungsschlüssels an den Hochschulen

Der Betreuungsschlüssel im Studium Rechtswissenschaften ist im Vergleich zu anderen Studiengängen besonders niedrig. Eine verbesserte Betreuungssituation an den Hochschulen ermöglicht insbesondere eine allen Studierenden gleichermaßen offenstehende Examensvorbereitung an den Universitäten durch Angebote wie Uni-Reps, Klausurenkliniken oder Probeexamina. Außerdem können bei guter Betreuung Hürden und Zweifel frühzeitig ausgeräumt und Studienabbrüche oder Misserfolge verhindert werden.

Zustimmung nach Gruppen
In Ausbildung 68.8%
Praktiker:innen 63%
Ausbildende 68%

6. Regelmäßiges Monitoring des Jurastudiums im Hinblick auf etwaigen Reformbedarf

Nur gemeinsam können wir die juristische Ausbildung besser machen. In einem ehrlichen, vertrauensvollen und alle Betroffenen und Akteur:innen einbeziehenden Dialog wollen wir weiterberaten, wie wir für eine gerechtere und gesündere Ausbildung sorgen können, die Studierende auf die Anforderungen der Praxis vorbereitet und sie zu kompetenten und sorgsamen Hütern unseres Rechtsstaates macht. Neben einer Vertretung von Studierenden auf der Justizministerkonferenz sprechen wir uns für eine Akademie Loccum 2.0. aus, auf der alle Beteiligten gemeinsam ergebnisoffen auf Grundlage der durch die iur.reform-Abstimmung ermittelten Daten beraten, wie die juristische Ausbildung zukunftsfest, gerechter und gesünder werden kann.

Zustimmung nach Gruppen
In Ausbildung 81.9%
Praktiker:innen 50.2%
Ausbildende 70.18%

LOCCUM 2.0

Die juristische Welt besteht aus vielen Teilen. Eine gemeinsame Vision für die Zukunft der juristischen Ausbildung zu entwickeln ist nicht leicht. Wir wollen den Weg beginnen und rufen zu einem gemeinsamen Prozess auf, bei dem alle Bereiche der juristischen Welt gemeinsam ein Leitbild für eine neue juristische Ausbildung entwickeln. Anstoß dafür können die empirischen Erkenntnisse der iur.reform-Studie sein.

Loccum damals

Blickt man in die Historie der juristischen Ausbildung, gibt es für einen solchen Prozess bereits ein bemerkenswertes Beispiel. Gemeint ist der Reformprozess rund um die sogenannte Akademie Loccum. Im Jahr 1968 trafen sich in diesem Rahmen über ein Jahr hinweg verschiedene Akteur:innengruppen der juristischen Ausbildung, um über eine grundlegende Reform eben jener Ausbildung zu streiten. Am Ende stand die einstufige juristische Ausbildung, die aus heutiger Sicht wohl am ehesten einem dualem Studium ähnelte. Die dabei wesentlichste Änderung: Die bis dahin zweistufige Ausbildung, bestehend aus universitärem Studium und Referendariat, wurde an einzelnen Universitäten zur Erprobung auf eine Stufe reduziert. Die Praxisphase des Referendariats wurde damit in die universitäre Ausbildung integriert. Im Hinblick auf den Erfolg der einstufigen juristischen Ausbildung kann man sicherlich gespaltener Auffassung sein. Doch zeigte der Prozess rund um die Akademie Loccum, dass sich alle Stakeholder mit juristischem Bezug einig werden und so eine ganz grundsätzliche Veränderung der juristischen Ausbildung herbeiführen können.

Loccum 2.0

Das Wichtigste damals wie heute: Alle Akteur:innengruppen müssen zusammenkommen. Denn die juristische Ausbildung sollte den Bedürfnissen der Studierenden Rechnung tragen, die Erkenntnisse und Erfahrungen der Praktiker:innen berücksichtigen sowie dem wissenschaftlichen Anspruch und den Vorstellungen der Lehrenden, insbesondere der Professor:innen, entsprechen. 

Dafür, wie das gelingen kann, gibt es auch heute Beispiele. Die Vision Klimaneutralität 2050 des Bundesumweltamtes wurde auch gemeinsam mit den Erkenntnissen diverser Stakeholder entwickelt. 

Davon ausgehend, könnte die Entwicklung einer gemeinsamen Vision gelingen, indem beispielsweise ein Dialogprozess vom Bundesministerium der Justiz koordiniert wird. Dazu bedürfte es einer öffentlichen Ausschreibung für Prozessorganisator:innen und Evaluator:innen sowie der Auswahl von Vertreter:innen aus verschiedenen Gruppen, einschließlich Studierenden, Praktiker:innen, juristischen Vereinigungen und Personen, die die juristische Ausbildung nicht bestanden oder abgebrochen haben. Der Prozess selbst könnte mit einer Eröffnungsveranstaltung zur Kommunikation des Ziels und der Struktur beginnen, gefolgt von Workshops, in denen zuvor definierte Gruppen die Visionen und Maßnahmen zur Verbesserung der juristischen Ausbildung diskutieren. Diese Gruppen benennen Vertreter:innen, die in einen Mediationsausschuss entsendet werden, der zwischen den Gruppen vermittelt. Das Ziel des Dialogprozesses besteht darin, eine gemeinsame Vision für ein neues juristisches Ausbildungssystem in Deutschland zu entwickeln.

Würde man kleiner denken, wäre es auch möglich eine Expert:innengruppe einzuberufen, die Maßnahmen zu einer grundlegenden Reform der juristischen Ausbildung erarbeitet. In der Expert:innengruppe müssten alle Akteursgruppen und von der juristischen Ausbildung Betroffenen vertreten sein.

Unsere Idee für ein Loccum 2.0 stellen wir hier ausführlich vor. Das Dokument ist Teil der Studie und kann hier einzeln heruntergeladen werden:

Kein "Weiter-So"!

Was die iur.reform-Studie zeigt: Ein „Weiter-So“ zahlt sich nicht aus. Die Mehrheit der Personen in der juristischen Ausbildung, die Mehrheit der Praktiker:innen und die Mehrheit der Ausbildenden ist unzufrieden mit dem Status-quo. Für viele Thesen gibt es viel Zustimmung von allen Seiten. Das kann eine Grundlage sein, um gemeinsam eine Vision für eine moderne juristische Ausbildung zu entwickeln. 

Loccum 2.0 startet jetzt

Wir laden alle Interessierten dazu ein an Loccum 2.0 teilzunehmen. Wie Loccum 2.0 aussehen wird, ist heute noch offen. Was aber feststeht ist, dass wir auch zukünftig daran arbeiten werden, die juristische Ausbildung besser zu machen – gemeinsam und im Dialog. 

Wir laden deshalb alle Interessierten ein, sich jetzt in unseren Verteiler einzutragen. Über den Verteiler werden wir informieren, wie es weitergeht!

 

Video der Pressekonferenzvom 23.05.2023 zur Vorstellung der Studie

Die Studie wurde von den Vorstandsmitgliedern von iur.reform Sophie Dahmen und Til Bußmann-Welsch gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Dauner-Lieb, OLG Präsidentin Frau Stefanie Otte, DAV-Ausbildungsausschussvorsitzende Sabine Gries-Redeker und BRF Bundesvorsitzender Jonathan Franz vorgestellt.

iur.reform in 30 Sekunden

Die juristische Ausbildung

Jahre hat sich die juristische Ausbildung kaum geändert
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Zeitschriftenbeiträge mit Reformvorschlägen seit 2001
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Reformvorschläge für die Zukunft der juristischen Ausbildung
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Utopie juristische Ausbildung

Wir haben sieben Expert:innen dazu befragt, wie eine Utopie für die juristische Ausbildung aussehen könnte. Ihre Beiträge können zum Nachdenken über eine andere juristische Ausbildung anregen. Die Vielfalt der Perspektiven zeigt, wie vielfältig die juristische Welt ist. Wir freuen uns mit dieser Plattform eine Diskussion anzustoßen und wünschen uns viele weitere Beiträge.

Deshalb braucht es iur.reform

DAS PROBLEM

Die juristische Ausbildung hat sich seit 152 Jahren nicht wesentlich verändert. Vorschläge gibt es viele. Doch diskutieren wir nicht gemeinsam darüber.
Das Problem

DIE REFORMOPTIONEN

DIE REFORMOPTIONEN

Wir wollen alle Ansichten hören. Wir haben 250 Artikel mit Reformvorschlägen ausgewertet. Fast 50 Reformvorschläge stehen zur Abstimmung, mit Pro- und Contra-Argumenten. So schaffen wir belastbare Zahlen für einen gemeinsamen Diskurs, wie die Ausbildung besser werden kann.
REFORMOPTIONEN

UNSER ANSATZ

Diskursbündelung, um die Basis für eine gemeinsame Vision von der juristischen Ausbildung zu schaffen. Wir haben dafür ca. 250 Artikel ausgewertet
Unser Ansatz

FAQ

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Die 10 häufigsten Fragen zu iur.reform. Was ist euer Ziel? Wer seid ihr? Wieso eine Abstimmung? Gibt es nicht schon andere Abstimmungen?
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