Reformoptionen
Wir haben über 250 Artikel mit Reformvorschlägen aus den letzten 20 Jahren ermittelt. Weit über 60 Reformvorschläge werden diskutiert und 44 davon stellen wir zur Abstimmung.
Wir haben über die Sammlung der Vorschläge hinaus auch Pro- und Contra-Argument aus den Beiträgen der Literatur gesammelt. So kann sich jeder ein Bild davon machen, wie die bisherige Diskussion abgelaufen ist.
Diese Vorschläge reichen von der Einführung eines integrierten Bachelors in das Examensstudium, über die Wiederaufnahme der einstufigen juristischen Ausbildung bis hin zur Erweiterung der Methodik der Lehre. Sie behandeln die Zulassung von weiteren Hilfsmitteln, wie Kommentare oder sogar Online-Datenbanken während des ersten Examens, wie auch die Aufnahmen neuer Fächer (etwa Mediation, Legal Tech; Legal Design) ins Curriculum. Bundesweites Abschichten, das Schwerpunktstudium (stärken/schwächen, abschaffen), die Regelstudienzeit und die besonderen Noten der juristischen Ausbildung – (fast) kein Thema bleibt außen vor.
Über all diese Themen können nun alle abstimmen. Wer etwas vermisst, kann über unsere Plattform auch eigene Reformvorschläge übersenden und so in den Diskurs einbringen. Hier stellen wir die einzelnen Reformoptionen inklusive Pro- und Contra-Argumenten vor. So wird iur.reform auch zu einem Wiki für die unterschiedlichen Reformvorschläge.
Inhaltsverzeichnis
Umstellung auf das Bologna-System
Reformoption:
Die juristische Ausbildung sollte auf ein Bachelor/Master-System (Bologna) mit z.B. berufsqualifizierenden Abschlüssen für den Beruf von Richter:innen oder Anwält:innen umgestellt werden.
1. Ermöglicht die Verbindung mit anderen Fächern wie Wirtschafts-,
Sozial- und Politikwissenschaften.((von Bültzingslöwen, “Bachelor of Laws vs. Staatsexamen”, Katzenkönig Online, 12.06.2020, abrufbar unter [https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/news/bachelor-of-laws-vs-staatsexamen, zuletzt abgerufen am 01.12.2020].))
2. Freiwerdende Mittel aus dem Referendariat können zur Vertiefung von wissenschaftlich-methodischen Grundlagen dem universitären Teil der Ausbildung
gewidmet werden.((Goll, ZRP 2007, 190 (192).))
3. Bachelor-Abschlüsse ermöglichen den schnelleren Einstieg in sich entwickelnde Berufsfelder.((Goll, ZRP 2007, 190 (192).))
1. Unterschiedliche Fachgebiete erfordern unterschiedlich viel Zeit zum Lernen. Insbesondere das Studium der Rechtswissenschaften erfordert viel Zeit. Ein Bachelor-/Mastersystem ist zu kurz gefasst, um diesem Zeitbedarf gerecht zu werden.((Pfeiffer, NJW 2005, 2281 f.))
2. Bologna hat sich nicht als passend für die Juristenausbildung erwiesen.((Hufen, Perspektiven des Rechtswissenschaftlichen Studiums, ZDRW 2013, 5 (6 f.).))
3. Abschaffung einheitlicher Abschlussprüfung beeinträchtigt die Vergleichbarkeit der Abschlüsse.((Jeep, NJW 2005, 2283.))
Integrierter Bachelor
In die aktuelle juristische, universitäre Ausbildung sollte ein Bachelor-Abschluss integriert werden, der zusätzlich oder alternativ zum Staatsexamen durch die Universitäten verliehen wird.
1. Durch die Einführung eines Bachelorabschlusses vor dem Staatsexamen, würden die Abschlussprüfungen im Staatsexamen ihren Charakter als “alles-oder-nichts”-Prüfungen verlieren. Der psychische Druck könnte so reduziert werden. ((Carstendiek, “Warum der Bachelor of Laws allen hilft”, Katzenkönig Online, 24.11.2020, abrufbar unter [https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/start-ins-studium/details/bachelor-of-laws-vorteile, zuletzt abgerufen am 19.11.2021].))
2. Die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse wird vereinfacht.((Jeep, NJW 2005, 2283 (2285).))
3. Ohne den „Zwischenabschluss“ des Bachelors selektiert das Staatsexamen bei Nichtbestehen sozial und damit nicht chancengerecht. ((Baer, AnwBl 2015, 816 (817); Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexmans aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2019, abrufbar unter [https://faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020].))
1. Für Bachelorabsolvent:innen gibt es keinen Marktbedarf.((Bergmanns, ZRP 2013, 113 (116).))
2. Die Vielfalt von Ausbildungswegen gefährdet die Einheit der Rechtsordnung.((Bergmanns, ZRP 2013, 113 (116).))
3. Das Staatsexamen schafft vergleichbare Ergebnisse.((Baer, AnwBl 2015, 816 (817); Schäfer, NJW 2008, 2487 ff.))
Einstufige Juristenausbildung (Loccum)
Die einstufige Juristenausbildung sollte erneut erprobt werden.
Die einstufige Juristenausbildung führte den universitären Teil und den praktischen Teil des Referendariats zusammen.1. Die einstufige Juristenausbildung ermöglicht einen schnelleren Abschluss.((Goll, ZRP 2000, 38 (40 f.).))
2. Ein Studium muss es ermöglichen – wie auch in anderen Studiengängen üblich – eine Berufsentscheidung treffen zu können; dies wird durch die berufsbezogene einstufige Juristenausbildung gestärkt.((Kilger, AnwBl 2006, 1 (2); Goll, ZRP 2000, 38 (39, 41, 44).))
3. Hervorbringen von selbstständig denkenden, praktisch handlungsfähigen Jurist:innen.((Derleder, NJW 2005, 2834 (2837).))
1. Die Qualität der Ausbildung kann durch die zeitliche Verkürzung geringer ausfallen.((Schmidt, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 118.))
2. Höhere Betreuungsdichte wird höhere Kosten verursachen.((Goll, ZRP 2000, 38 (42); Birkmann, ZRP 2000, 234 (238 f.).))
3. Die zweistufige Ausbildung hat sich bewährt.((Schmidt, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 109, 118).))
Regelmäßiges Monitoring des Jurastudiums im Hinblick auf einen etwaigen Reformbedarf
Es bedarf eines regelmäßigen Monitorings des Jurastudiums unter Einbindung der Studierenden im Hinblick auf einen etwaigen Reformbedarf.
Dies kann etwa über eine verpflichtende, regelmäßige Evaluation am Ende des Studiums oder eine Vertretung auf der Justizminister:innenkonferenz (JuMiKo) erfolgen.
1. Die Reform der juristischen Ausbildung ist eine Daueraufgabe.((Baer, AnwBl 2015, 816 (821); Lange, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 19, 21, 36.))
2. Studierende haben stets neue Ideen, die berücksichtigt werden sollten.((Baer, AnwBl 2015, 816 (821).))
3. Sorgt für die ständige Vergewisserung im Hinblick auf die Aufgaben der Jurist:innen in der heutigen Zeit und den Zustand des Rechtssystems.((Breidenbach/Gläßer, Eckpunkte für eine neue Juristenausbildung, 2020, S. 31, abrufbar unter [https://static1.squarespace.com/static/5f57a0f4c4f285361e0f15ec/t/5f65ac55bd90701b223380ef/1600498780025/Eckpunkte+f%C3%BCr+eine+neue+Juristenausbildung_Langfassung.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021]; Voßkuhle, RW 2010, 326 (328).))
1. Ein Monitoring bedeutet Ressourcenbindung und Verwaltungsaufwand, der an anderer Stelle besser aufgehoben wäre.
2. Wird das juristische Studium als Dauerreformaufgabe betrachtet, verliert man den positiven Blick auf das bereits Geschaffene.
3. Mit der Justizminister:innenkonferenz gibt es bereits ein Gremium, dass sich auch regelmäßig mit den Fragen der juristischen Ausbildung befasst.
Laufbahnorientierung während der Ausbildung
Reformoption:
Das Bild der Einheitsjurist:innen (Befähigung zum Richteramt als Voraussetzung für alle staatlich regulierten jur. Berufe) sollte aufgegeben und stattdessen eine Laufbahnorientierung während der Ausbildung ermöglicht werden.
1. Das bisherige Ziel der juristischen Ausbildung ist die Universalausbildung der Studierenden. In ihrer bisherigen Konzeption ist die juristische Ausbildung aber allein auf das Richteramt ausgelegt.((BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 11 f., 15 f., 30, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
2. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den unterschiedlichen Bildungsinteressen der Studierenden.((Reis, in: Hochschulrektorenkonferenz, Juristenausbildung heute, 2014, S. 27, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
3. Das Gros der Absolvierenden wird einer anwaltlichen Tätigkeit nachgehen; die Ausbildung zu einem Richter ist daher ineffektiv.((Rabe, AnwBl 2013, 719; Redeker, NJW 1997, 1051.))
1. Eine generalistische Ausbildung ist gerade gut, da die meisten Studierenden am Anfang nicht wissen, in welche Richtung sie sich entwickeln wollen.((Baer, AnwBl 2015, 816 (818); Jost, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 16 f., abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 22.01.2022].))
2. Der Einheitsjurist ist historisch geprägt.((Teichmann/Hommelhoff, JuS 2001, 841 (845).))
3. Die Denkweise des Richters ist Ausgangspunkt für jeden Beruf der Juristerei, während die Feinheiten anderer Berufe auch noch während der Berufsausübung erlernt werden können.((Bull, ZRP 2000, 425 (426).))
Hilfsmittel im Examen - Computer zum Schreiben
Reformoption:
Das „E-Examen“ sollte in allen Bundesländern eingeführt werden.
Die Klausuren in der Ersten juristischen Staatsprüfung könnten dann an einem Computer geschrieben werden.
1. Die Unterstützung durch einen Computer reduziert die körperlichen Einschränkungen (Anmerkung: wie Sehnenscheidenentzündungen) bei Studierenden.((Schneider, “Das elektronische Examen ist eine Verführung”, LTO, 19.11.2019, abrufbar unter [https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/e-examen-klausur-laptop-debatte-koeln-verfuehrung-zukunft/, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
2. Die Studierenden können sich an eine neue Prüfungssituation gewöhnen, die der Praxis entspricht.((Schneider, “Das elektronische Examen ist eine Verführung”, LTO, 19.11.2019, abrufbar unter [https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/e-examen-klausur-laptop-debatte-koeln-verfuehrung-zukunft/, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
3. Juristische Texte können am Computer schneller geschrieben werden.((Derleder, NJW 2005, 2834.))
1. Sämtliche universitäre Klausuren während des Studiums müssten dann ebenfalls digital zugelassen werden.((Schneider, “Das elektronische Examen ist eine Verführung”, LTO, 19.11.2019, abrufbar unter [https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/e-examen-klausur-laptop-debatte-koeln-verfuehrung-zukunft/, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
2. Dies geht mit einem enormen organisatorischen Aufwand einher (Anmerkung: wie digitaler Sicherheitskontrollen).((Schneider, “Das elektronischer Examen ist eine Verführung”, LTO, 19.11.2019, abrufbar unter [https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/e-examen-klausur-laptop-debatte-koeln-verfuehrung-zukunft/, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
3. Lernpsychologisch bleibt mit der Hand Geschriebenes – zumindest kurzfristig – länger im Gedächtnis.((Schneider, “Das elektronischer Examen ist eine Verführung”, LTO, 19.11.2019, abrufbar unter [https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/e-examen-klausur-laptop-debatte-koeln-verfuehrung-zukunft/, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
Hilfsmittel im Examen - Online-Zugriff auf Datenbanken
Reformoption:
Der Zugriff auf Online-Datenbanken sollte in der Ersten juristischen Staatsprüfung erlaubt werden.
1. Die Fähigkeit, sich Wissen anzueignen ist das, was nach dem Studium bleibt. Ein Großteil des angehäuften Wissens für das Examen geht hingegen verloren.((Breidenbach/Gläßer, Eckpunkte für eine neue Juristenausbildung, 2020, S. 11, abrufbar unter [https://static1.squarespace.com/static/5f57a0f4c4f285361e0f15ec/t/5f65ac55bd90701b223380ef/1600498780025/Eckpunkte+f%C3%BCr+eine+neue+Juristenausbildung_Langfassung.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
2. Die Nutzung von Handkommentaren verhindert stumpfes Auswendiglernen.((Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2019, abrufbar unter [https://faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020].))
3. Verständnis und Transfer können stärker überprüft werden.((Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2019, abrufbar unter [https://faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen Abruf am 01.12.2020].))
1. Am Ende des Jurastudiums verfügt man über einen festen Wissensschatz, der als Allgemeinbildung von unschätzbarem Wert ist. Die Verwendung von Datenbanken hindert dies.
2. Auch jetzt kann man keine Klausur bestehen, wenn nur auswendig gelernt wird. Denn Wissen muss immer angewandt und kontextualisiert werden.
3. Die Entwicklung der Infrastruktur eines eigenständigen Datenbankzugriffs für die juristische Staatsprüfung, ohne generelle Öffnung des Internets, ist sehr verwaltungs- und kostenintensiv.
Hilfsmittel im Examen - Handkommentare
Reformoption:
In der Ersten juristischen Staatsprüfung sollten Handkommentare zugelassen werden.
1. Die Fähigkeit, sich Wissen anzueignen ist das, was nach dem Studium bleibt. Ein Großteil des angehäuften Wissens für das Examen geht hingegen verloren.((Breidenbach/Gläßer, Eckpunkte für eine neue Juristenausbildung, 2020, S. 11, abrufbar unter [https://static1.squarespace.com/static/5f57a0f4c4f285361e0f15ec/t/5f65ac55bd90701b223380ef/1600498780025/Eckpunkte+f%C3%BCr+eine+neue+Juristenausbildung_Langfassung.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
2. Die Nutzung von Handkommentaren verhindert stumpfes Auswendiglernen.((Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2019, abrufbar unter [https://faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020].))
3. Verständnis und Transfer können stärker überprüft werden.((Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2019, abrufbar unter [https://faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020].))
1. Am Ende des Jurastudiums verfügt man über einen festen Wissensschatz, der als Allgemeinbildung von unschätzbarem Wert ist. Die Verwendung von Datenbanken hindert dies.
2. Auch jetzt kann man keine Klausur bestehen, wenn nur auswendig gelernt wird. Denn Wissen muss immer angewandt und kontextualisiert werden.
3. Alleinig die Zulassung von Handkommentaren kann nicht ausreichend sein. Konsequenterweise sollten dann viel mehr sog. Open-Book-Klausuren gestattet werden, bei denen alle Hilfsmittel verwendet werden können, wie es in der Rechtspraxis üblich ist.
Prüfungsstoff
Reformoption:
Der Prüfungsstoff für die Erste juristische Staatsprüfung sollte reduziert werden.
1. Um den Prüfungsstoff zu beherrschen, müssen Studierende derzeit extrem viel Einzelwissen anhäufen. Die Folge: Studierende lernen „Standardprobleme“ auswendig, anstatt sich in der Tiefe mit den Fragen zu beschäftigen.((Baer, AnwBl 2015, 816 (821); Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch v. 06.08.2019, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020]; Schneider, “Wir prüfen zu viel – und dann auch noch das Falsche”, LTO, 28.6.2019, abrufbar unter [https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/juristenausbildung-reform-staatsexamen-der-zukunft-interview-elisa-hoven, zuletzt abgerufen am 01.01.2022]; Löhr, “Welcome to the machine! Jura studieren?”, Studis Online, 03.04.2006, abrufbar unter [https://www.studis-online.de/StudInfo/jura-welcome_to_the_machine.php, zuletzt abgerufen am 15.12.2021]; Lege, JZ 2017, 88 (90).))
2. Prüfungsstoff, der nicht im Examen geprüft wird, kann weiterhin ein Teil der Ausbildung sein.((Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2020, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020]; Schneider, “Wir prüfen zu viel – und dann auch noch das Falsche”, LTO, 28.06.2019, abrufbar unter [https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/juristenausbildung-reform-staatsexamen-der-zukunft-interview-elisa-hoven, zuletzt abgerufen am 01.01.2022]; Gierhake, NJW-aktuell 15/2019, 3, abrufbar unter [https://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/Editorial_15-2019.pdf, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
3. Weniger Stoff erlaubt mehr Raum für reflexives Denken und die Auseinandersetzung mit den Grundlagen.((Rüve, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 18, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021]; Möllers, AnwBl 2016, 713 (714); Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2020, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020]; Schneider, “Wir prüfen zu viel – und dann auch noch das Falsche”, LTO, 28.06.2019, abrufbar unter [https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/juristenausbildung-reform-staatsexamen-der-zukunft-interview-elisa-hoven, zuletzt abgerufen am 01.01.2022]; Classen, JZ 2016, 1051 (1052); Breidenbach/Gläßer, Eckpunkte für eine neue Juristenausbildung, 2020, S. 8, abrufbar unter [https://static1.squarespace.com/static/5f57a0f4c4f285361e0f15ec/t/5f65ac55bd90701b223380ef/1600498780025/Eckpunkte+f%C3%BCr+eine+neue+Juristenausbildung_Langfassung.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021]; Moslehi, NJW-aktuell 30/2019, 19, abrufbar unter [https://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/strafrecht/gierhake/medien/moslehi_njw_30-2019.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021]; van de Loo, in: Kritische Justiz (Hrsg.), STREITBARE JURISTiNNEN, 2016, 589 (590); Moslehi, “Die Juristenausbildung muss dringend reformiert werden, meint Sina Aaron Moslehi”, taz, 07.05.2019, abrufbar unter [https://taz.de/!5589683/, zuletzt abgerufen am 15.12.2021]; Krüper/Brockmann, “Juristen lernen nur noch das Beispiel auswendig”, ZEIT CAMPUS, 16.08.2015, abrufbar unter [https://www.zeit.de/studium/2015-08/juristenausbildung-jurastudium-lernziele-professoren-studierende, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
1. Den Umgang mit einer großen Menge an Informationen und Wissen lernt man durch die Anforderungen im Examen.
Auch in der späteren Arbeitswelt ist es notwendig aus einer großen Menge an Stoff das Wesentliche herauszufiltern.((Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland. Situation, Analysen, Empfehlungen, 2012, S. 56 f., abrufbar unter [https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2558-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
2. Es ist ein Widerstand der einzelnen Fachvertreter:innen und Professor:innen zu erwarten.((Breidenbach/Gläßer, Eckpunkte für eine neue Juristenausbildung, 2020, S. 30, abrufbar unter [https://static1.squarespace.com/static/5f57a0f4c4f285361e0f15ec/t/5f65ac55bd90701b223380ef/1600498780025/Eckpunkte+f%C3%BCr+eine+neue+Juristenausbildung_Langfassung.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
3. Der Umgang mit herausfordernden juristischen Fällen ist einfacher möglich, wenn man auf eine umfassende Wissensbasis zurückgreifen kann. Diese ist für die juristische Arbeit unumgänglich.((Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, 2012, S. 57, abrufbar unter [https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2558-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
Grundlagenfächer stärken
Reformoption:
Die Rolle der Grundlagenfächer (wie bspw. Methodenlehre, Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, etc) im Studium sollte gestärkt werden.
Dies kann etwa über eine stärkere Betonung der Grundlagenfächer in den Examensklausuren oder eine grundsätzlichere Einbindung in die Prüfungssituationen während des gesamten Studiums geschehen.
1. Die Grundlagenfächer können beim Umgang mit dem Prüfungsstoff helfen. Eigentlich sollte nicht die Fähigkeit mit einzelnen Gesetzen umzugehen im Vordergrund stehen, sondern die systematisch methodische Lösung eines Problems als Kernfähigkeit.((Reimer, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 33, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021]; Hamburger Initiative zur Reform der Juristenausbildung, ZRP 2016, 205 (206); BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 14, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 02.01.2022]; Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, 2012, S. 56 f., abrufbar unter [https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2558-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 02.01.2022].))
2. Wenn die Grundlagenfächer zum Prüfungsstoff aufsteigen, steigt auch deren Relevanz im Studium.((von Bültzingslöwen, “Die Reform der Juristenausbildung – Jura-Studium neugedacht?”, Katzenkönig online, 04.06.2020, abrufbar unter [https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/pr%C3%BCfungen-examen/details/reform-der-juristenausbildung-jura-studium-neugedacht, zuletzt abgerufen am 02.01.2022]; Möllers, AnwBl 2016, 713 (714); Teichmann/Hommelhoff, JuS 2001, 841 (845); Hoffmann-Riem, in: Staat, Verwaltung, Information – Festschrift für Hans Peter Bull zum 75. Geburtstag, 2011, S. 163 f., 167 f.; Wissenschatsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, 2012, S. 58 f., abrufbar unter [https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2558-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 07.01.2022]; Reimer, in: Hochulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bolgna, 2014, S. 33, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 08.01.2022]; Löhr, „Welcome to the machine“, 03.04.2006, abrufbar unter [https://www.studis-online.de/StudInfo/jura-welcome_to_the_machine.php, zuletzt abgerufen am 07.01.2022]; Gierhake, NJW-aktuell 15/2019, 3, abrufbar unter [https://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/Editorial_15-2019.pdf, zuletzt abgerufen am 07.01.2022]; Krüper/Brockmann, “Juristen lernen nur noch das Beispiel auswendig”, ZEIT CAMPUS, 16.08.2015, abrufbar unter [https://www.zeit.de/studium/2015-08/juristenausbildung-jurastudium-lernziele-professoren-studierende, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
3. Grundlagenfächer führen zu mehr politischem Hintergrundwissen. Gerade als Praktiker:in muss man sich auch an politischen Willensbildungsprozessen beteiligen, wenn man Veränderungen herbeiführen will.((von Bültzingslöwen, “Die Reform der Juristenausbildung – Jura-Studium neugedacht?”, Katzenkönig online, 04.06.2020, abrufbar unter [https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/pr%C3%BCfungen-examen/details/reform-der-juristenausbildung-jura-studium-neugedacht, zuletzt abgerufen am 07.01.2022]; Hoffmann-Riem, in: Staat, Verwaltung, Information – Festschrift für Hans Peter Bull zum 75. Geburtstag, 2011, S. 165 ff.; Löhr, “Welcome to the machine! Jura studieren?”, Studis Online, 03.04.2006, abrufbar unter https://www.studis-online.de/StudInfo/jura-welcome_to_the_machine.php, zuletzt abgerufen am 07.01.2022]; Hamburger Initiative zur Reform der Juristenausbildung, ZRP 2016, 205 (206).))
1. Recht ist ein in sich geschlossenes System, dass unabhängig von äußeren Einflüssen besteht. Grundlagenfächer wie die Rechtssoziologie, die auch außerhalb der Dogmatik liegende Faktoren untersuchen, stören dieses System.((Wolf, ZRP 2013, 20 f. ))
2. Die Grundlagenfächer sollten im Grundstudium das juristische Denken schulen. Konzentriert man sich zu sehr auf Grundlagenfächer im Examen entfernt man sich noch weiter von einer zumindest an der Praxis orientierten Prüfung im Examen. In den USA werden die Grundlagenfächer zwar verstärkt gelehrt, dort wird aber über die Anwendungsferne des Studiums geklagt.((Möllers, AnwBl 2016, 713.))
3. Der Dialog zwischen Wissenschaft und Rechtsprechung wird beeinträchtigt, wenn die Rechtsdogmatik hinter einer stärkeren Integration der Grundlagenfächer zurücktreten muss.((Wolf, ZRP 2013, 20 (21).))
Prozessrecht in der Ersten juristischen Staatsprüfung
Reformoption:
In der Ersten juristischen Staatsprüfung sollte Prozessrecht eine größere Rolle spielen.
1. Eine stärkere Berücksichtigung des Prozessrechts im ersten Examen verhindert eine Überforderung im Referendariat.((Stegbauer, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 106.))
2. Der kleine Einblick, den Studierende in Praktika erhalten, wird der praktischen Relevanz des Prozessrechts nicht gerecht.((Stegbauer, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 106.))
3. Wenn man die stärkere Berücksichtigung des Prozessrechts nicht normativ verankert, werden die Klausurersteller:innen dies nicht von sich aus verstärkt prüfen.
1. Es besteht die Gefahr einer zusätzlichen zeitlichen Belastung.((Stegbauer, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 106.))
2. Der Sinn von großen Teilen des Prozessrechts zeigt sich sowieso erst in der Praxis.((Stegbauer, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 106.))
3. Das Prozessrecht kann bereits jetzt in hinreichender Tiefe abgefragt werden. Ob dies geschieht, hängt stark von den individuellen Klausursteller:innen ab.
Mehr Klausuren in der Ersten juristischen Staatsprüfung
Reformoption:
Es sollten mehr Klausuren in der Ersten juristischen Staatsprüfung geschrieben werden.
1. Mit mehr Klausuren kann eine Reduzierung des psychischen Drucks erreicht werden.((Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2020, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020].))
2. In vielen Bundesländern wird nur eine Klausur im Strafrecht geschrieben. Um die jahrelange Beschäftigung abzuprüfen, bleibt also nur ein Sachverhalt.((Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2020, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020].))
3. Mit mehr Klausuren sinkt die Bedeutung einer schlechten Klausur, die durch „Pech“ (unbeliebtes Prüfungsthema, schlechter Tag, überstrenger Korrektor) zu Stande gekommen ist.((Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2020, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020].))
1. Dafür müssten sich die Kandidat:innen mehrfach dem Prüfungsstress aussetzen.((Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2020, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020].))
2. Die Anzahl an Klausuren orientiert sich an dem Verhältnis der Fächer für die späteren Tätigkeiten und den Umfang des Prüfungsstoffs. Mit mehr Klausuren in bestimmten Fächern wie dem Strafrecht würde das Verhältnis zu den anderen Rechtsgebieten verfälscht werden.
3. Heute werden sechs oder sieben Klausuren geschrieben. Das reicht aus, um ein gutes Mittel der Leistungen zu erhalten. So hat jede Klausur einen Anteil von ca. 17 % an der schriftlichen Note. Würde man z.B. zehn Klausuren schreiben, wären es 10 %. Das rechtfertigt den zusätzlichen Aufwand (Klausurerstellung, Ladung, Aufsicht, Korrektur) nicht.
Weniger umfangreiche Klausuren
Die Klausuren sollten weniger umfangreich sein, also weniger Prüfungsstoff pro Klausur abfragen.
1. Hätte man in einer Klausur mehr Zeit sich mit den einzelnen Fragen auseinanderzusetzen, könnte man die Gedanken vertiefen.((Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2020, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020]; Schneider, “’Wir prüfen zu viel – und dann auch noch das Falsche’”, LTO, 28.06.2019, abrufbar unter [https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/juristenausbildung-reform-staatsexamen-der-zukunft-interview-elisa-hoven, zuletzt abgerufen am 01.01.2022].))
2. Einzelne Klausuren erfordern die Bearbeitung von so vielen unterschiedlichen Punkten, dass man nur mit einer extremen Verengung überhaupt alle Themen bearbeiten kann. Gerade im Strafrecht geht es immer wieder um das „runterschreiben“.((Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2020, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020]; Schneider, “’Wir prüfen zu viel – und dann auch noch das Falsche’”, LTO, 28.06.2019, abrufbar unter [https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/juristenausbildung-reform-staatsexamen-der-zukunft-interview-elisa-hoven, zuletzt abgerufen am 01.01.2022].))
3. Es ginge mit eine Entspannung der Prüfungssituation zu sehr geringen Kosten einher.((Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2020, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020]; Schneider, “’Wir prüfen zu viel – und dann auch noch das Falsche’”, LTO, 28.06.2019, abrufbar unter [https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/juristenausbildung-reform-staatsexamen-der-zukunft-interview-elisa-hoven, zuletzt abgerufen am 01.01.2022].))
1. Die Praxis verlangt, dass man in kurzer Zeit „zum Punkt“ kommt. Die wichtigen Punkte in kurzer Zeit vermitteln zu können, ist eine notwendige Fähigkeit.
2. Ein breiteres Abprüfen des Prüfungsstoffes vermeidet ein Lernen auf Lücke. Denn Wissenslücken können fast nicht mehr aufgeholt werden.((Stegbauer, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 107.))
3. Damit würde einhergehen, dass man nur wenige Themen in einer Klausur abfragen könnte. Dann käme es jedoch noch stärker darauf an, dass man die ein oder zwei Themen des Sachverhalts wirklich gut beherrscht.
Bundesweites Abschichten
Reformoption:
In allen Bundesländern sollte das sog. Abschichten ermöglicht werden.
Als Abschichten bezeichnet man die Möglichkeit, die Klausuren auf mehrere Examensdurchgänge aufzuteilen, also (beispielsweise) die Klausuren im Zivilrecht in einem Durchgang und die Klausuren im Strafrecht und Öffentlichen Recht in einem anderen Durchgang zu schreiben.
1. Durch die Verteilung des „Examensstresses“ auf mehrere Termine, ist nicht der eine Zeitraum „lebensentscheidend“. Das schafft psychische und physische Entlastung.((BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 33, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 02.01.2022]; im Ergebnis auch: DAV, “Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Arbeitsgemeinschaft FORUM Junge Anwaltschaft und den Ausschuss Aus- und Fortbildung”, Stellungnahme Nr. 89/2020, 08.12.2020, S. 7, abrufbar unter [https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-89-20, zuletzt abgerufen am 08.01.2022]; DAV/BRF, Finales Thesenpapier des juristischen Nachwuchses, 2020, S. 1, abrufbar unter [https://anwaltverein.de/files/anwaltverein.de/downloads/veranstaltungen/forum-juristenausbildung/forum-juristinnenausbildung-finales-thesenpapier.pdf, zuletzt abgerufen am 08.01.2022]; Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2020, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 29.12.2021]]; Schneider, „‚Wir prüfen zu viel – und dann auch noch das Falsche'“, LTO, 28.06.2019, abrufbar unter [https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/juristenausbildung-reform-staatsexamen-der-zukunft-interview-elisa-hoven, zuletzt abgerufen am 29.12.2021].))
2. Die Fächer sind sehr unterschiedlich. Sie unmittelbar nacheinander zu prüfen, ist nicht sinnvoll.((Kröner, „‚Scheitern hat nichts mit falschem Lernen zu tun'“, 26.02.2020, abrufbar unter [https://mkg-jura-studis.de/chancen-nach-einem-nicht-bestandenen-examen/, zuletzt abgerufen am 29.12.2021].))
3. Mit dem Abschichten ist die Konzentration auf ein Rechtsgebiet für einen längeren Zeitraum möglich. Damit wird auch Raum geöffnet, um sich nicht nur mit dem strikt examensrelevanten Stoff zu beschäftigen.((Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2020, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 29.12.2021]; Schneider, „‚Wir prüfen zu viel – und dann auch noch das Falsche'“, LTO, 28.06.2019, abrufbar unter [https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/juristenausbildung-reform-staatsexamen-der-zukunft-interview-elisa-hoven, zuletzt abgerufen am 29.12.2021].))
1. Durch das Abschichten verlängert sich die Prüfungsphase über einen bis zu 1,5 Jahre langen Zeitraum.((Hoven, “Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste”, FAZ Einspruch, 06.08.2020, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 01.12.2020]; Schneider, „‚Wir prüfen zu viel – und dann auch noch das Falsche'“, LTO, 28.06.2019, abrufbar unter [https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/juristenausbildung-reform-staatsexamen-der-zukunft-interview-elisa-hoven, zuletzt abgerufen am 29.12.2021].))
2. In Klausuren kommen auch Themen aus anderen Rechtsgebieten dran. Das ist auch sinnvoll. Durch das Abschichten besteht die Gefahr, dass der Stoff in einem späteren Durchgang nicht mehr präsent ist oder man sich noch nicht damit beschäftigt hat.((BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 33, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 29.12.2021].))
3. Der Examensstoff und die Examensklausuren sind im Idealfall so ausgerichtet, dass ein Verständnis für das Recht auch fächerübergreifend entwickelt wird. Dieses rechtsgebietsübergreifende Verständnis wird zumindest geschwächt, wenn die Fächer zeitlich getrennt gelernt werden.
Stärkere Einbindung der Professor:innen in die juristische Ausbildung
Reformoption:
Die Professor:innen sollten sich stärker als bisher in die Gestaltung der juristischen Ausbildung einbringen.
Professor:innen sollten einerseits ihre Forschungsinhalte stärker in der universitären Ausbildung einbringen. Andererseits sollten sich Professor:innen stärker als bisher in der Gestaltung von Examensprüfungen wie auch der Korrektur von Examensleistungen einbringen.
1. So könnten die Grundlagenfächer bzw. die Wissenschaftlichkeit effektiver in das Examen integriert werden.((Rüve, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 19, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021]; Möllers, AnwBl 2016, 713 (714); Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, 2012, S. 62, abrufbar unter [https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2558-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 29.12.2021].))
2. Der überwiegende Einfluss privater Repetitorien ist Ursache dafür, dass die Examen von der Justiz und nicht von den Universitäten geprägt werden.((Bull, ZRP 2000, 425 (427).))
3. Bisher überprüfen meist Praktiker:innen mit anderen Zielvorstellungen als Professor:innen, ob jemand die Universität erfolgreich abschließt oder nicht.((Oestmann, „Das freie Denken kommt zu kurz“, FAZ, 03.12.2014, abrufbar unter [https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/campus/jurastudium-ein-plaedoyer-fuer-mehr-selbststaendiges-denken-13284335-p3.html, zuletzt abgerufen am 17.01.2021].))
1. Professor:innen bringen sich bereits vielfach in die Gestaltung der juristischen Ausbildung ein.
2. Die Professor:innen haben im universitären Alltag schon hinreichend viele Aufgaben. Dies geht nur, wenn an anderer Stelle Entlastungen eintreten.
3. Praktiker:innen kommen dafür in der universitären Ausbildung weniger vor. Dies wird durch ein höheres Aufkommen der Praktiker:innen in der Prüfungssituation ausgeglichen.
Rechtsgebiets- übergreifende Ausbildung stärken durch Änderung des DRiG
Reformoption:
Die juristische Ausbildung sollte stärker rechtsgebietsübergreifend ausgestaltet sein.
Zum Beispiel könnte eine öffentlich-rechtliche Klausur auch eine strafrechtliche und zivilrechtliche Perspektive abfragen.
1. Die rechtsgebietsübergreifende Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung für eine Auseinandersetzung mit juristischen Problemen aus verschiedenen Perspektiven.((Hoffmann-Riem, in: Staat, Verwaltung, Information – Festschrift für Hans Peter Bull zum 75. Geburtstag, 2011, S. 177.))
2. Das Deutsche Richtergesetz wäre für eine Festschreibung des rechtsgebietsübergreifenden Lernens offen. Zwar können auch die Länder eine rechtsgebietsübergreifende Klausurgestaltung in ihren landesrechtlichen Regelungen vorsehen, doch kann nur das DRiG eine Einheitlichkeit sicherstellen.((v. Lewinski, AnwBl 2006, 10.))
3. Das rechtsgebietsübergreifende Arbeiten entspricht der Praxis.((v. Lewinski, AnwBl 2006, 10.))
1. Der Föderalismus und die damit einhergehende Ländergesetzgebung erschweren eine einheitliche Ausgestaltung der rechtsgebietsübergreifenden Ausbildung.((v. Lewinski, AnwBl 2006, 10 (11).))
2. Rechtsgebietsübergreifende Klausuren (z.B. Strafrecht in der Zivilrechtsklausur) hindern den Zweck des Abschichtens.
3. Die Fächer werden bereits jetzt hinreichend rechtsgebietsübergreifend unterrichtet.
Examenshausarbeit
Reformoption:
Teil der Ersten juristischen Staatsprüfung sollte auch eine Hausarbeit sein.
Diese Hausarbeit kann dann entweder anstelle einer bestehenden Klausur eingeführt oder zusätzlich zu den bestehenden Klausuren Prüfungsbestandteil werden.
1. Die Examenshausarbeit war in der Vergangenheit Teil des Examens. Hier könnte auf bestehende Erfahrungen zurückgegriffen werden. Die dafür notwendigen Kapazitäten bei Korrektor:innen müssten geschaffen werden, z.B. durch finanzielle Kompensation.
2. Auch im sonstigen Studium ist die Hausarbeit eine bewährte Prüfungsform.
3. Das Studium hat einen wissenschaftlichen Anspruch, der sich in einer Hausarbeit in der Staatsexamensprüfung besser abbilden könnte.
1. Es werden ohnehin immer die gleichen sich bereits in vielen Texten findenden Inhalte abgeprüft. Darüber erfolgt keine eigene kreative Leistung, die irgendetwas wert wäre.((vgl. Derleder, NJW 2005, 2834 (2835 f.).))
2. Es ist schwer, immer wieder neue Hausarbeiten – noch dazu eine für jeden Prüfling – zu besorgen.((vgl. Derleder, NJW 2005, 2834 (2835 f.).))
3. Eine Hausarbeit ist sozial ungerecht. Personen aus besserem Haushalt und größeren finanziellen Mitteln können besser abschneiden.((vgl. Derleder, NJW 2005, 2834 (2835 f.).))
Freischuss abschaffen
Reformoption:
Die Freischussregelung sollte in allen Bundesländern abgeschafft werden.
Der Freischuss ist eine bundeslandabhängige Regelung. Danach wird bei Abschluss des Studiums in Regelstudienzeit ein weiterer Schreibversuch in der Ersten juristischen Staatsprüfung gewährt.
1. Alternativ kann ein voraussetzungsloser Zweitversuch im Examen zugelassen werden.((BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017 S. 41, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 29.12.2021].))
2. Der Freischuss verhindert eine tiefergehende Befassung mit der Rechtsordnung. Es wird das gelernt, was geprüft wird.((BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 33, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 29.12.2021].))
3. Ein Freischuss ist nur bei gleichzeitiger Stoffkürzung sinnvoll.((BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 33, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 29.12.2021].))
1. Der Freischuss verkürzt die Studienzeit.((Löhr, „Welcome to the machine! Jura studieren?“, 03.04.2006, abrufbar unter [https://www.studis-online.de/StudInfo/jura-welcome_to_the_machine.php, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
2. Der Freischuss motiviert Studierende, das Studium schneller abzuschließen.((vgl. BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 33, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 29.12.2021].))
3. Ein Versuch mehr im Examen, kann zu einer psychischen Entlastung führen.((BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 33, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 29.12.2021]; Löhr, „Welcome to the machine! Jura studieren?“, 03.04.2006, abrufbar unter [https://www.studis-online.de/StudInfo/jura-welcome_to_the_machine.php, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
Abschaffen des Schwerpunkts
Der Schwerpunkt sollte abgeschafft werden.
1. Der Schwerpunkt führt zu einer zu frühen Spezialisierung auf Nebengebiete, ohne die Gesamtsicht durch das Staatsexamen gehabt zu haben, wenn der Schwerpunkt vor dem Examen abgelegt wird.((vgl. Wolf, ZRP 2013, 20 (23); BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 33, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 29.12.2021].))
2. Im Schwerpunkt ist eine Noteninflation zu beobachten.((Rabe, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 15, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021]; vgl. Derleder, NJW 2005, 2834 (2837); Papier/Schröder, NJW 2012, 2860 (2861); vgl. Wolf, ZRP 2013, 20 (23); BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 33, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 29.12.2021].))
3. Studierende sind nicht an wissenschaftlicher Relevanz, sondern an Zeitaufwand, Relevanz für die Pflichtfachprüfung und dem Notendurchschnitt des Schwerpunktes interessiert.((BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 33, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 29.12.2021].))
1. Für Studierende ist der Schwerpunkt wichtig, weil man hier erste Akzente für eine Berufsperspektive setzen kann oder zumindest erstmalig entscheiden kann, dass man sich mit einem Thema auseinandersetzen will, ohne, dass es vorgegeben ist.((BRF/Körbi, Abschlussbericht AK Schwerpunktbereich, 2015, S. 5, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2015/01/AK-Schwerpunktbereich-Abschlussbericht.pdf, zuletzt abgerufen am 30.12.2021].))
2. Die Tatsache, dass die Noten im Schwerpunkt besser ausfallen, hat etwas mit der Kongruenz von Prüfkriterien und Studienzielen zu tun. Der Schwerpunkt ist wesentlich näher am Studium dran als das erste Staatsexamen.((Reis, in: Hoschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 27, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021]; BRF/Körbi, Abschlussbericht AK Schwerpunktbereich, 2015, S. 5, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2015/01/AK-Schwerpunktbereich-Abschlussbericht.pdf, zuletzt abgerufen am 30.12.2021]; Papier/Schröder, NJW 2012, 2860 (2861); Steinbeis, “‘Was mich eigentlich interessiert, ist das Gesellschaftliche’”, abrufbar unter [https://verfassungsblog.de/was-mich-eigentlich-interessiert-ist-das-gesellschaftliche/, zuletzt abgerufen am 08.01.2022].))
3. Eine Entwertung des Schwerpunktes führt nur zu weniger Wissenschaftlichkeit im Jurastudium.Während des Schwerpunktes kann man sich einem Inhalt intensiver widmen, die Debatte verfolgen und eigene Theorien entwickeln.((Möllers, AnwBl 2016, 713 (714); BRF/Körbi, Abschlussbericht AK Schwerpunktbereich, 2015, S. 4, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2015/01/AK-Schwerpunktbereich-Abschlussbericht.pdf, zuletzt abgerufen am 30.12.2021].))
Juristische Masterabschlüsse mit Schwerpunktthemen wählen
Der Schwerpunkt sollte mit einem Masterabschluss beendet werden.
1. Der Schwerpunkt zzgl. dem Staatsexamen entspricht dem Masterstudium.((BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 32, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 29.12.2021].))
2. Die Qualifizierung als Master-Abschluss schafft eine bessere Verständlichkeit der juristischen Abschlüsse im internationalen Vergleich.
3. In nicht klassisch-juristischen Arbeitsfeldern bringt ein Master höheres Ansehen mit sich und ermöglicht eine klare Einstellungsvoraussetzung.
1. Der Master schließt im Regelfall mit einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit ab. Die Schwerpunktarbeit erfüllt diese Kriterien nicht. Eine „Aufrechnung“ mit dem Schwierigkeitsgrad des Staatsexamens ist wohl nur schwer möglich.
2. Der Master würde einen Studienabschluss voraussetzen. Dafür wird häufig argumentiert, die Schwerpunktarbeit könnte die Bachelorarbeit ersetzen; das ginge nicht, wenn der Schwerpunkt einem Master gleichkommen solle.
3. Die praktische Relevanz des Schwerpunkts (der eben auf die Wissenschaftlichkeit zielt) würde sich nicht dadurch erhöhen, dass man einen Master-Titel erlangt.
Der einheitliche Studienkatalog sollte um Inhalte ergänzt werden - Sozialwissenschaften
Reformoption:
Die Methoden der Sozialwissenschaften sollten in das Studium integriert werden.
Beispielsweise untersucht die Rechtstatsachenforschung die tatsächlichen Erscheinungs- und Verwirklichungsformen des Rechts im sozialen Leben (z.B. die Erforschung der Dauer von Prozessen, der Einfluss von Lobbyisten auf Gesetzgebungsverfahren, die Zahl der tatsächlich vorgenommenen Abtreibungen).
1. An der Universität ist man in der Anwendung der Rechtstatsachenforschung freier als im politischen Prozess der Gesetzgebung, bei welchem die Rechtstatsachenforschung eine große Rolle spielt.((vgl. Breidenbach/Gläßer, Eckpunkte für eine neue Juristenausbildung, 2020, S. 19, abrufbar unter [https://static1.squarespace.com/static/5f57a0f4c4f285361e0f15ec/t/5f65ac55bd90701b223380ef/1600498780025/Eckpunkte+f%C3%BCr+eine+neue+Juristenausbildung_Langfassung.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
2. Der Anspruch bzw. die Ziele des Gesetzgebers und die Wirklichkeit fallen häufig auseinander.((vgl. Breidenbach/Gläßer, Eckpunkte für eine neue Juristenausbildung, 2020, S. 19, abrufbar unter [https://static1.squarespace.com/static/5f57a0f4c4f285361e0f15ec/t/5f65ac55bd90701b223380ef/1600498780025/Eckpunkte+f%C3%BCr+eine+neue+Juristenausbildung_Langfassung.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
3. Erweitert den Horizont über die Dogmatik hinaus.((Oestmann, „Das freie Denken kommt zu kurz“, FAZ, 03.12.2014, abrufbar unter [https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/campus/jurastudium-ein-plaedoyer-fuer-mehr-selbststaendiges-denken-13284335-p3.html, zuletzt abgerufen am 17.01.2021].))
1. Die Rechtswissenschaft ist ein dogmatisch in sich geschlossenes System, das nicht durch äußere Faktoren verfälscht werden sollte.
2. Die Rechtstatsachenforschung ist ein Nischengebiet der Rechtswissenschaft.
3. Die Einbringung von Methoden der Sozialwissenschaften in die Juristerei wurde bereits in der einstufigen Juristenausbildung erprobt und konnte sich nicht durchsetzen.
Der einheitliche Studienkatalog sollte um Inhalte ergänzt werden - Legal Tech
Reformoption:
Legal Tech sollte Bestandteil des Studiums werden.
Legal Tech meint Technologien, die juristische Arbeitsprozesse unterstützen und/oder automatisieren. Legal-Tech-Kurse könnten etwa mit Zusatzqualifikationen versehen werden, die bei der Freischussfrist berücksichtigt werden oder es könnte eigene Grundlagenfächer/Schwerpunkte wie Coding for Lawyers geben.
1. Bleibt eine Ausbildung in Legal Tech aus, gibt es niemanden, der die Chancen der Digitalisierung im Recht realisieren kann. In der Folge können die Bürger nicht von schnelleren, günstigeren und besseren Rechtsdienstleistungen profitieren. Der drohende Richtermangel in der Justiz kann nicht durch digitale Hilfe abgefedert werden.((recode.law, #einJAGfürdieZukunft, 05.10.2020, S. 2, abrufbar unter [https://recode.law/einjagfuerdiezukunft-digitalisierung-muss-in-die-juristenausbildung, zuletzt abgerufen am 08.01.2022].))
2. Jurist:Innen werden zukünftig nicht mehr nur Dienstleistungen anbieten, sondern auch Produkte entwickeln; dafür braucht es neue Denkstrukturen und Prozesse.((Breidenbach/Gläßer, Eckpunkte für eine neue Juristenausbildung, 2020, S. 24 f., abrufbar unter [https://static1.squarespace.com/static/5f57a0f4c4f285361e0f15ec/t/5f65ac55bd90701b223380ef/1600498780025/Eckpunkte+f%C3%BCr+eine+neue+Juristenausbildung_Langfassung.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
3. Die Digitalisierung ist eine fundamentale Entwicklung unserer Gesellschaft, sie muss sich auch im Studium wiederfinden.((Breidenbach/Gläßer, Eckpunkte für eine neue Juristenausbildung, 2020, S. 22 ff., abrufbar unter [https://static1.squarespace.com/static/5f57a0f4c4f285361e0f15ec/t/5f65ac55bd90701b223380ef/1600498780025/Eckpunkte+f%C3%BCr+eine+neue+Juristenausbildung_Langfassung.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
1. LegalTech ist für die rechtliche Wissenschaft nicht relevant, die Analyse rechtlicher Problemstellung ist plattformunabhängig.
2. Legal Tech sollte vielmehr ins Referendariat aufgenommen werden, da es besonders praxisrelevant ist.((vgl. Anzinger, Legal Tech in der juristischen Ausbildung, 2020, S. 37, S. 40, abrufbar unter [www.freiheit.org/legal-tech-gutachten-legal-tech-spielt-deutscher-juristenausbildung-keine-rolle, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
3. Legal-Tech-Kompetenzen können in einem Zusatzstudium oder in begleitenden Zusatzqualifikationen erworben werden.((Anzinger, Legal Tech in der Juristenausbildung, 2020, S. 36, abrufbar unter [www.freiheit.org/legal-tech-gutachten-legal-tech-spielt-deutscher-juristenausbildung-keine-rolle, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
Der einheitliche Studienkatalog sollte um Inhalte ergänzt werden - Mediation
Reformoption:
Mediation und sonstige außergerichtliche Streitbeilegung sollte Bestandteil des Studiums werden.
1. Die rechtsbefriedende Tätigkeit rückt in der Praxis mehr und mehr in den Vordergrund.((Breidenbach/Gläßer, Eckpunkte für eine neue Juristenausbildung, 2020, S. 12, abrufbar unter [https://static1.squarespace.com/static/5f57a0f4c4f285361e0f15ec/t/5f65ac55bd90701b223380ef/1600498780025/Eckpunkte+f%C3%BCr+eine+neue+Juristenausbildung_Langfassung.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021]; Hamburger Initiative zur Reform der Juristenausbildung, ZRP 2016, 205 (206); Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, 2012, S. 64, abrufbar unter [https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2558-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 30.12.2021].))
2. Insbesondere Mediation hilft auch in anderen gesellschaftlichen Stellen, die Jurist:innen besetzen und ist sinnvoll im Hinblick auf allgemeine Kommunikationsstrategien.((Breidenbach/Gläßer, Eckpunkte für eine neue Juristenausbildung, 2020, S. 28, abrufbar unter [https://static1.squarespace.com/static/5f57a0f4c4f285361e0f15ec/t/5f65ac55bd90701b223380ef/1600498780025/Eckpunkte+f%C3%BCr+eine+neue+Juristenausbildung_Langfassung.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
3. Eine reine Zusatzausbildung würde im Gegensatz zur vollen Integration dem Stellenwert der Mediation im Hinblick auf die Kommunikationslastigkeit der Juristerei nicht gerecht.
1. Der zusätzliche Studieninhalt könnte Studierende überfordern.
2. Die Universitäten haben bereits einen hinreichenden Spielraum, um die Mediation ins Studium zu integrieren.
3. Die juristischen Berufe sind so vielfältig, dass nicht alle Absolvent:innen von dieser Änderung profitieren würden. Zusatzausbildung reicht.
Stärkung der Argumentation abseits der Lösungsskizze
Reformoption:
Im Studium muss die Argumentation abseits der Lösungsskizze gestärkt werden.
1. Alles außerhalb der Lösung gilt als falsch.((Steinbeis, „‚Was mich eigentlich interessiert, ist das Gesellschaftliche'“, Verfassungsblog, 29.01.2020, abrufbar unter [www.verfassungsblog.de/was-mich-eigentlich-interessiert-ist-das-gesellschaftliche/, zuletzt abgerufen am 08.01.2022].))
2. Kreatives Gedankengut wird begrenzt. Die Fixierung auf eine Lösung bestraft das Andersdenken.((Steinbeis, „‚Was mich eigentlich interessiert, ist das Gesellschaftliche'“, Verfassungsblog, 29.01.2020, abrufbar unter [www.verfassungsblog.de/was-mich-eigentlich-interessiert-ist-das-gesellschaftliche/, zuletzt abgerufen am 08.01.2022].))
3. Kritisches Denken und Kreativität sind die Grundlage der Juristerei.((Breidenbach/Gläser, Eckpunkte für eine neue Juristenausbildung, 2020, S. 7, abrufbar unter [https://static1.squarespace.com/static/5f57a0f4c4f285361e0f15ec/t/5f65ac55bd90701b223380ef/1600498780025/Eckpunkte+f%C3%BCr+eine+neue+Juristenausbildung_Langfassung.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
1. Wahrscheinlicher ist, dass die Korrektur im Studium oberflächlicher ist, weil die Korrekturassistent:innen keine hinreichenden Anreize für eine gründliche Korrektur haben. Das bereitet auf das Examen vor, wo Praktiker:innen und Professor:innen korrigieren, die die Prüfungsamtslösung als einzigen Maßstab hernehmen.
2. Ob alternative Lösungen sowohl im Studium als auch im Examen nicht hinreichend gewürdigt werden, ist nicht belegt.
3. Wann eine Lösung noch als vertretbar gewertet werden kann, unterliegt einem weiten Ermessensspielraum und muss einen Maßstab haben.
Stärker Softskills trainieren
Reformoption:
Softskills sollten stärker trainiert werden.
Zu den Softskills gehören sämtliche Eigenschaften, Fähigkeiten und Qualifikationen, die berufliche und private Erfolge bestimmen; sie betreffen persönliche, soziale und methodische Kompetenzen.
1. Im Beruf ist man nie Einzelkämpfer.((vgl. Hörnig, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 12, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
2. Die Universitäten nutzen ihre Spielräume bisher nicht hinreichend aus, um Soft Skills zu integrieren.
3. Im Beruf ist ein sicheres Auftreten essentiell.((Hörnig, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 12, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021].))
1. Das Studium droht, zu umfangreich zu werden und die Studierenden zu überfordern.
2. Die Universitäten haben bereits jetzt die Möglichkeit, dies im Studium zu integrieren.
3. Die Universität dient nicht dazu, Menschen perfekt auf ihr Berufsleben vorzubereiten.
Betreuungsschlüssel
Es bedarf einer engeren Betreuung der Studierenden.
1. Der Lernerfolg von (großen) Vorlesungen ist relativ gering.((Bull, ZRP 2000, 425 (428).))
2. Ein schlechtes Betreuungsverhältnis führt dazu, dass die Leistungen während des Studiums schlecht sind.((Möllers, AnwBl 2016, 713.))
3. Verpflichtende Beratungsgespräche bieten rechtzeitig die Chance über Nachholbedarf im Hinblick die eigenen Kompetenzen nachzudenken und einen Studienabbruch zu verhüten.((vgl. Heublein/Hutsch/Kracke/Schneider, Die Ursachen des Studienabbruchs in den Studiengängen des Staatsexamens Jura, 2017, S. 84, abrufbar unter [https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/juristenausbildung/gutachten_studienabbruch_jura/DZHW-Gutachten-Ursachen-Studienabbruch-Staatsexamen-Jura.pdf, zuletzt abgerufen am 31.12.2021].; Modell der Universität des Saarlandes.))
1. Eine zu enge Betreuung ist zu teuer.
2. Gerade der Erfolg von Massive Open Online Courses (MOOC‘s) zeigt, dass der Betreuungsschlüssel nachrangig ist.
3. Kann zur Verlängerung des Studiums beitragen.((Heublein/Hutsch/Kracke/Schneider, Die Ursachen des Studienabbruchs in den Studiengängen des Staatsexamens Jura, 2017, S. 91, abrufbar unter [https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/juristenausbildung/gutachten_studienabbruch_jura/DZHW-Gutachten-Ursachen-Studienabbruch-Staatsexamen-Jura.pdf, zuletzt abgerufen am 31.12.2021].))
Digitalisierung der Vorlesungen und Seminare
Vorlesungen und Seminare sollten digitalisiert werden.
1. Digitale Lehre macht unabhängig von Zeit und Ort.((Hilgendorf, JZ 2005, 365 (368).))
2. Der Lernstoff lässt sich beliebig untergliedern und wiederholen. Dies entlastet Professor:innen bei der Stoffvermittlung und Wiederholung. Diese haben mehr Zeit für die Forschung und Individualbetreuung.((Hilgendorf, JZ 2005, 365 (368).))
3. Den Studierenden ermöglicht die Digitalisierung, virtuell Lehrveranstaltungen an anderen Universitäten zu besuchen und damit von Lehrangeboten zu profitieren, die ihnen in Präsenz nicht zur Verfügung stehen.((Lorenz, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 30 f., abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 31.12.2021].))
1. Der persönliche Kontakt darf nicht wegfallen, um der Vorbildfunktion von Menschen und dem Erwerb sozialer Kompetenzen gerecht zu werden.((Hilgendorf, JZ 2005, 365 (369).))
2. Es können technische Probleme auftreten und viele Fakultäten sind technisch noch zu schlecht ausgestattet.((Hilgendorf, JZ 2005, 365 (368).))
3. Es gibt zu viele E-Learning-Angebote mit ganz unterschiedlicher Qualität; schwierig ist es, den Überblick zu behalten und nur qualitätsvolle Produkte zu verwenden.((Hilgendorf, JZ 2005, 365 (370).))
Anpassung der Regelstudienzeit an die Durchschnitts- studienzeit
Reformoption:
Die Regelstudienzeit sollte an die Durchschnittsstudienzeit angepasst werden.
Von der Einhaltung der Regelstudienzeit hängt die Gewährung von BAföG ab. Bisher ist die Regelstudienzeit auf 10 Semester festgesetzt, während die Durchschnittsstudienzeit bei ungefähr 11,5 Semestern liegt.
1. Die tatsächliche Dauer des Studiums liegt bei zehn bis zwölf Semestern. Die Regelstudienzeit sollte sich an der Realität messen lassen.((BRF/Möller, Herbster/Groth/Behrendt/Wolf/Valentiner/Doepmann/Borchers, Gutachten: Workshop 1 – Studienbedingungen, 2016, S. 15, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2016/02/Workshop-1-Das-gesamte-Feld-der-Studienbedingungen-_Endversion.pdf, zuletzt abgerufen am 08.01.2022].))
2. Das Auseinanderfallen von tatsächlicher Dauer des Studiums und Regelstudienzeit kann dazu führen, dass Studierende ihren BaFöG-Anspruch in der Examensvorbereitung verlieren.((BRF/Möller, Herbster/Groth/Behrendt/Wolf/Valentiner/Doepmann/Borchers, Gutachten: Workshop 1 – Studienbedingungen, 2016, S. 15, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2016/02/Workshop-1-Das-gesamte-Feld-der-Studienbedingungen-_Endversion.pdf, zuletzt abgerufen am 08.01.2022].))
3. Wenn man der Ansicht ist, dass das Studium zu lange dauert, dann muss auch an den Inhalten gekürzt werden. Ansonsten bleibt bei gleicher, inhaltlich hoher Belastung schlicht weniger Zeit um diese Inhalte im Studium zu bearbeiten.
1. Die Regelstudienzeit wurde gerade erst auf 10 Semester angehoben.
2. Dies ist ein weiterer Ansporn das Studium schneller abzuschließen. (Betrifft nur Staatsexamensstudiengänge)
3. Das Jurastudium dauert schon heute zu lange.((Stephan, NJW 2003, 2800.))
Zulassung anderer Prüfungs-/ Unterrichtsformen neben Klausur/Vorlesung
Reformoption:
Neben der Klausur und der Vorlesung als übliche Prüfungs- und Unterrichtsform sollten auch andere Formen, z.B. mündliche Prüfungen, Moot Courts oder Seminare zugelassen werden.
1. Die Klausur ist praxisfern. Mündliche Leistungen sind hingegen ein großer Teil der Praxis.((Baer, AnwBl 2015, 816 (817); Breckwoldt-Jung, “Das Jurastudium – Ein Relikt aus der Vergangenheit”, 03.04.2019, abrufbar unter [https://deutschlandstipendium.blogs.uni-hamburg.de/das-jurastudium-ein-relikt-aus-der-vergangenheit/, zuletzt abgerufen am 08.01.2022]; Hoven „Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste“, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 31.12.2021]; Schneider, „‚Wir prüfen zu viel – und dann auch noch das Falsche'“, LTO, 28.06.2019; Jost, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 17, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 31.12.2021]; Stephan, NJW 2003, 2800 (2801); Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, 2012, S. 57, abrufbar unter [https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2558-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
2. Eine verstärkte Rückbesinnung auf die Seminararbeit ermöglicht den Studierenden individuelle Profilierung und Erkenntnisgewinn, nicht zuletzt im selbstständigen Bearbeiten eines unbekannten Themas.((Rüve, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 18, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 31.12.2021].))
3. In einer Vorlesung kann der Wissenserwerbsprozess nicht überprüft werden.((Günther/Mägdefrau, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 51.))
1. Klausuren sind im Massenstudium das einzig vertretbare Prüfungsmedium.((Stephan, NJW 2003, 2800 (2801).))
2. Speziell zu Mock-Trials: Hoher Aufwand an Ressourcen und zusätzliche Zeitbelastung für Studierende.((Stegbauer, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 103, 106.))
3. Das Jurastudium ist in erster Linie ein Selbststudium, welches eigenständiges Lernen erfordert, unabhängig von der Unterrichtsform.
Rechtsdidaktik
Reformoption:
An den Universitäten braucht es eine verstärkte Auseinandersetzung mit der Rechtsdidaktik.
Dies kann sich etwa darin äußern, dass Lehrende verpflichtend an Schulungen teilnehmen, sich untereinander austauschen, individuelles Coaching in Anspruch nehmen oder sogar ein bundes- oder jeweils landesweiter Think-Tank “Lehre” entsteht.
1. Der Schwerpunkt der Debatte sollte nicht auf dem „Ob“ des Lernens, sondern auf dem „Wie“ liegen. Bisher wird Lehre mit der Durchführung von Lehrveranstaltungen gleichgesetzt und man fragt nur, wer welche Lehrveranstaltung macht.((Schaper, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 36 f., abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 31.12.2021].))
2. Die Einführung von Angeboten zur Rechtsdidaktik für Lehrende ist eine notwendige Basis für kompetenzorientierte Lehr-/Lernkultur.((Lange, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 19, 24, 32.))
3. Das Instruktionsmodell, wonach eine Person vermittelt und die andere dies genauso aufnimmt, ist noch weit verbreitet.((Günther/Mägdefrau, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 48.))
1. Vorgaben schränken die Lehrfreiheit ein.((Plate, ZRP 2001, 139.))
2. Es scheitert nicht am Willen, sondern an widrigen Rahmenbedingungen und insbesondere fehlenden monetären Ressourcen.((Lange, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 30.))
3. Es steht den Professor:innen frei, wie sie ihre Lehrveranstaltungen gestalten. Auf diese Weise setzen sich schon heute die Professor:innen durch, die rechtsdidaktisch stärker aktiv sind.
Kongruenz zwischen der Ersten juristischen Staatsprüfung und Studiumsinhalten
Reformoption:
Zwischen der Ersten juristischen Staatsprüfung und den Studiumsinhalten muss eine Kongruenz hergestellt werden.
Dies erfordert etwa die Formulierung von konkreten Leitbildern (über die gesetzlichen Anforderungen hinaus) und daraus abgeleiteten Studiums- und Lernzielen, an denen sich sowohl die Lehrenden als auch die Ersteller:innen der staatlichen Prüfungen orientieren müssen.
1. Gelernt wird, was geprüft wird. Deshalb sollten auch Prüfungen im Grundstudium bereits mit Blick auf die Examensprüfungen entwickelt werden.((Basak/Gußen/Jauß/Klug/Reiß/Schimmel, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 14 f.))
2. Es bestehen bisher keine Leitbilder oder diese sind schlicht auf Wissensakkumulation ausgerichtet (eines der niedersten Lernziele).((Krüper/Brockmann, „Juristen lernen nur noch das Beispiel auswendig“, ZEIT CAMPUS, 16.08.2015, abrufbar unter [https://www.zeit.de/studium/2015-08/juristenausbildung-jurastudium-lernziele-professoren-studierende, zuletzt abgerufen am 31.12.2021].))
3. Die staatliche Prüfung orientiert sich bisher zu wenig an der Wissenschaftlichkeit, es geht eher um Wissens- und Kenntniskataloge.((Reis, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 28, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 31.12.2021]; Basak/Gußen/Jauß/Klug/Reiß/Schimmel, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 14, 17.))
1. Ein Studium hängt auch im hohen Maße von Eigeninitiative ab. Studierende haben die Freiräume das zu lernen, was sie wollen und dies ganz unabhängig von den Inhalten der Prüfung.
2. Es besteht bereits ein Leitbild, das grundsätzlich auf die Vorbereitung für den juristischen Vorbereitungsdienst ausgelegt ist.
3. Das Studium dient nicht allein der breiten wissenschaftlichen Auseinandersetzung bzw. allein den Prüfungen, sondern dient dem Erlernen des Handwerkszeuges zur Ausübung juristischer Berufe nach dem Vorbild des Richter:innenamtes.
Wissenschaftliche Ausrichtung des Studiums
Reformoption:
Das Studium muss sich auch am Leitbild der Wissenschaftlichkeit ausrichten.
Ein höherer Wissenschaftlichkeitsgrad könnte bspw. erreicht werden, indem die Auseinandersetzung mit dem Recht auch in Essayarbeiten mit freier Themenwahl statt ausschließlich Gutachten-Klausuren und -Hausarbeiten während des Studiums gefordert wird.
1. Es muss mehr Distanz zum Rechtsstoff gewonnen werden, um diesen reflektieren zu können.((Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, 2012, S. 56, abrufbar unter [https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2558-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
2. Es wird zunehmend ein Fokus auf das alleinige Erlernen des Examensstoffes gelegt, der sich auf die reine Rechtsanwendung reduziert.((Bühler, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 8, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 31.12.2021].; Basak/Gußen/Jauß/Klug/Reiß/Schimmel, in: Kramer/Kuhn/Putzke (Hrsg.), Was muss Juristenausbildung heute leisten?, 2019, S. 14, 17; Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, 2012, S. 57, abrufbar unter [https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2558-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
3. Das Argument, dass die alleinige Beschäftigung mit dem positiven Recht die Rechtswissenschaft ausmacht, ist Selbstschutz: Man wäre ansonsten weder Theoretiker:in noch Praktiker:in. Denn die reine Dogmatik sei weder wissenschaftlich noch würde die an der Universität gelehrte Dogmatik für die Bewältigung der juristischen Praxis ausreichen.((Möllers, „Acht Thesen zur Juristerei als Wissenschaft“, Verfassungsblog, 08.12.2012, abrufbar unter [https://verfassungsblog.de/acht-thesen-zur-juristerei-als-wissenschaft/, zuletzt abgerufen am 08.01.2022].))
1. Die Studierenden weichen der Intellektualisierung aus.((BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 25, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 02.01.2022].))
2. Der wissenschaftliche Anspruch wird dadurch gewahrt, dass Falllösungen einen engen Zusammenhang zur Methoden- und Begründungslehre haben. Dabei handelt es sich um Grundlagenfächer die der Strukturierung der Stoffmenge dienen.((BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 14, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 02.01.2022].))
3. Bereits heute haben Studierende die Möglichkeit sich in Seminaren weitergehend und vertiefend auch mit anderen Disziplinen auseinanderzusetzen. Es obliegt den Studierenden sich die entsprechenden Fakultäten zu suchen und dort zu studieren.
Ausgestaltung der Zwischenprüfung
Reformoption:
Die Zwischenprüfung sollte umfangreicher sein und den Stoff der Ersten juristischen Staatsprüfung umfassender abdecken.
1. Die Zwischenprüfungen sind eine leichte Hürde an vielen Universitäten.((BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 31, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 02.01.2022]; Hesse, JZ 2002, 704 (705).))
2. Studierende können ihre Eignung für die Rechtswissenschaft bzw. die Juristerei derzeit oft erst kurz vor dem 1. Examen feststellen. Das ist zu spät.((Bühler, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 9, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 31.12.2021]; Stephan, NJW 2003, 2800 (2801); Heublein/Hutsch/Kracke/Schneider, Die Ursachen des Studienabbruchs in den Studiengängen des Staatsexamens Jura, 2017, S. 91, abrufbar unter [https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/juristenausbildung/gutachten_studienabbruch_jura/DZHW-Gutachten-Ursachen-Studienabbruch-Staatsexamen-Jura.pdf, zuletzt abgerufen am 31.12.2021].))
3. Auch in anderen Studiengängen gibt es frühzeitige Eignungsprüfungen an deren Ausgestaltung man sich orientieren könnte.
1. Dass ungeeignete Studierende früh ausgesiebt werden sollen, ist eine staatliche Bevormundung.((Hesse, JZ 2002, 704 (705).))
2. Hoher Verwaltungsaufwand, durch zusätzliche Prüfungs- und damit einhergehende Korrekturleistung.((Bühler, in: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.), Juristenausbildung heute – Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 9, abrufbar unter [https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/270626_HRK_Juristenausbildung_web_01.pdf, zuletzt abgerufen am 31.12.2021].))
3. Studierende werden damit zum schnellen Studieren und Fokussieren auf die Abschlussprüfung und zum Repetitor (und damit weg von der Universität) gedrängt.((Hesse, JZ 2002, 704 (705).))
Änderung des Notenstufen-Systems (Gauß-Verteilung nicht bei 4 Punkten)
Reformoption:
Das juristische Notensystem sollte verändert werden.
Beispielsweise könnte die Skala auf eins bis sieben verkürzt werden.
1. Die Definitionen der Noten in der Skala sind mangelhaft. Eine Notenstufe rekurriert auf einen absoluten Maßstab, während die nächste einen relativen wählt. Zudem ist die Bezugsgröße für „durchschnittlich“ uneindeutig.((Hauser/Wendenburg, ZRP 2011, 18 (20).))
2. Die Verknappung guter Noten führt zu einer Elitenbildung die weder bildungs- noch berufspolitisch sinnvoll ist. Viele Talente gehen so verloren.((Willemsen, „Risikoklasse 10: Hände weg vom Jurastudium?“, Anwaltsblatt, 22.09.2020, abrufbar unter [https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/news/h%C3%A4nde-weg-vom-jurastudium, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
3. Die pädagogische Diagnostik gibt vor, dass sieben Leistungsstufen am besten sind, nicht 18.((Hauser/Wendenburg, ZRP 2011, 18 (19).))
1. Die Begebenheit, dass vermeintlich niedrige Notenstufen (etwa 8 Punkte) mit guten Leistungen einhergehen, ist in der Juristerei bekannt.((Breckwoldt-Jung, “Das Jurastudium – Ein Relikt aus der Vergangenheit”, 03.04.2019, abrufbar unter [https://deutschlandstipendium.blogs.uni-hamburg.de/das-jurastudium-ein-relikt-aus-der-vergangenheit/, zuletzt abgerufen am 08.01.2022]; Hoven, „Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste“, FAZ Einspruch, 06.08.2019, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 31.12.2021]; Schneider, „Wir prüfen zu viel – und dann auch noch das Falsche“, LTO, 28.06.2019, abrufbar unter [https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/juristenausbildung-reform-staatsexamen-der-zukunft-interview-elisa-hoven, zuletzt abgerufen am 07.01.2022]; Sagmeister, ZRP 2011, 123 (123 f.).))
2. Die juristischen Klausuren sind schwer. Es ist nicht leicht, eine herausragende Leistung zu erreichen, weil das Geforderte so umfangreich ist.((Fuerst, ZRP 2011, 188; Sagmeister, ZRP 2011, 123 (123 f.).))
3. Eine weiter als nur mit beispielsweise 6 Notenstufen ausdifferenzierte Notenskala ermöglicht eine ausgewogene Benotung.((Breckwoldt-Jung, “Das Jurastudium – Ein Relikt aus der Vergangenheit”, 03.04.2019, abrufbar unter: [https://deutschlandstipendium.blogs.uni-hamburg.de/das-jurastudium-ein-relikt-aus-der-vergangenheit/, zuletzt abgerufen am 08.01.2022]; Willemsen, „Risikoklasse 10: Hände weg vom Jurastudium?“, Anwaltsblatt, 22.09.2020, abrufbar unter [https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/news/h%C3%A4nde-weg-vom-jurastudium, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
Leistungen im Studium in die Endnote
Reformoption:
Während des Studiums erbrachte Prüfungsleistungen (über den Schwerpunkt hinaus) sollten in die Gesamtnote der Ersten juristischen Staatsprüfung mit einbezogen werden.
1. Ansonsten besteht eine große Abhängigkeit von den einzelnen Abschlussprüfungen am Ende des Studiums.((Breckwoldt-Jung, “Das Jurastudium – Ein Relikt aus der Vergangenheit”, 03.04.2019, abrufbar unter: [https://deutschlandstipendium.blogs.uni-hamburg.de/das-jurastudium-ein-relikt-aus-der-vergangenheit/, zuletzt abgerufen am 08.01.2022].))
2. So wird das Gesamtbild des Studiums abgebildet und nicht bloß ein Ausschnitt. Wenn nur die Noten aus dem Staatsexamen entscheidend sind, können Personen, die konstant starke Leistungen bringen, aber vom Prüfungsdruck stark beeinträchtigt werden, schlechter abschneiden.
3. Die Leistungen während des Studiums spielen nach dieser Änderung eine größere Rolle; die Studienmotivation steigt.
1. Die Noten im Staatsexamen zeigen wie gut Kandidat:innen am Ende des Studiums sind. Das ist für den Arbeitsmarkt interessanter, als die Noten während des Studiums.
2. Dadurch, dass die Noten nicht Teil der Gesamtnote sind, ist das Studium vor dem Staatsexamen entlastet und kann individuell gestaltet werden.
3. Es gibt eine Divergenz zwischen den Bewertenden im Studium und denen im Staatsexamen. Es ist nicht möglich diese 1:1 zu übertragen.
Ausbau des universitären Repetitoriums
Reformoption:
Das universitäre Repetitorium sollte ausgebaut werden.
1. Der Druck zum Prädikatsexamen zieht die Studierenden zu den kommerziellen Repetitorien.((BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 25, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 02.01.2022].))
2. Die Wahrnehmung des privaten Repetitoriums sorgt nach bisherigen Auswertungen nicht zwingend für eine bessere Note.((Bull, ZRP 2000, 425 (427), Schöbel, ZRP 2001, 434.))
3. Wenn das ganze Studium durch die Universität als Examensvorbereitung betrachtet und auch so gestaltet wird, ist eine effektivere Vorbereitung möglich.((von Bültzingslöwen, “Die Reform der Juristenausbildung – Jura-Studium neugedacht?”, Katzenkönig online, 04.06.2020, abrufbar unter [https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/pr%C3%BCfungen-examen/details/reform-der-juristenausbildung-jura-studium-neugedacht, zuletzt abgerufen am 31.12.2021].))
1. Studierende nutzen auch bei gutem Angebot durch die Universität zu 90 % die privaten Repetitorien.((Pieroth, NJW 2012, 725.))
2. Die häufigere Teilnahme an den Unikursen im Studium führt zu einer besseren Bewertung der Unikurse im Repetitorium. Tatsächlich werden die universitären Kurse während des Studiums aber nicht so häufig aufgesucht.((Bull, ZRP 2000, 425 (427).))
3. Nicht das ganze Studium muss eine Examensvorbereitung sein.((von Bültzingslöwen, “Die Reform der Juristenausbildung – Jura-Studium neugedacht?”, Katzenkönig online, 04.06.2020, abrufbar unter [https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/pr%C3%BCfungen-examen/details/reform-der-juristenausbildung-jura-studium-neugedacht, zuletzt abgerufen am 31.12.2021].))
Unabhängige Bewertung der Klausuren in der Ersten juristischen Staatsprüfung
Reformoption:
Die Korrektor:innen sollten die Gutachten der Klausuren in der Ersten juristischen Staatsprüfung ohne Kenntnis und unabhängig von der jeweils anderen Korrektur bzw. deren Bewertung anfertigen.
1. Beim derzeitigen Modell besteht die Gefahr, dass die Zweitkorrektur unter dem Eindruck der ersten Korrektur sich auch nur in diesem Bereich bewegt („Ankereffekt“). Außerdem muss man sich, wenn man von der Erstbewertung abweicht, in einem aufwendiges Einigungsverfahren abstimmen.((DAV/BRF, Finales Thesenpapier des juristischen Nachwuchses, 2020, S. 2, abrufbar unter [https://anwaltverein.de/files/anwaltverein.de/downloads/veranstaltungen/forum-juristenausbildung/forum-juristinnenausbildung-finales-thesenpapier.pdf, zuletzt abgerufen am 08.01.2022]; Sagmeister, ZRP 2011, 123 (124); Hoven, „Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste“, FAZ Einspruch, 06.08.2019, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 31.12.2021]; Schneider, „‚Wir prüfen zu viel – und dann auch noch das Falsche'“, LTO, 28.06.2019, abrufbar unter [https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/juristenausbildung-reform-staatsexamen-der-zukunft-interview-elisa-hoven, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
2. Das bisherige aufwendige Einigungsverfahren, bei dem Erstkorrektor und Zweitkorrektor bei einer größeren Abweichung versuchen eine Note zu bilden könnte durch eine Durchschnittsnote ersetzt werden.((Hoven, „Wie eine Reform des Staatsexamens aussehen müsste“, FAZ Einspruch, 06.08.2019, abrufbar unter [https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html, zuletzt abgerufen am 31.12.2021]; Schneider, „‚Wir prüfen zu viel – und dann auch noch das Falsche'“, LTO, 28.06.2019, abrufbar unter [https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/juristenausbildung-reform-staatsexamen-der-zukunft-interview-elisa-hoven, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
3. Dafür, dass die Zweitkorrektur die Note der Erstkorrektur vor der Vornahme der Zweitkorrektur kennt, gibt es keinen sachlichen, nur einen organisatorischen, Grund.
1. Der dadurch notwendige höhere Aufwand muss entlohnt werden. Damit sind Kosten verbunden.((Grundsätzlich aber zustimmend: DAV, “Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Arbeitsgemeinschaft FORUM Junge Anwaltschaft und den Ausschuss Aus- und Fortbildung”, Stellungnahme Nr. 89/2020, S. 6, 08.12.2020, abrufbar unter [https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-89-20, zuletzt abgerufen am 08.01.2022].))
2. Ob der viel beschworene Ankereffekt tatsächlich besteht, sollte im Zuge evidenzbasierter Entscheidungsfindung untersucht werden.
3. Die Zweitkorrektur dient auch der potenziellen Korrektur der Erstkorrektur. Ist die Erstkorrektur nicht bekannt, kann dieser Zweck nicht mehr verfolgt werden.
Diverse Zusammenstellung der Prüfungskommission in der mündlichen Prüfung; bspw. über einen höheren Frauenanteil
Reformoption:
Die Prüfungskommissionen in den mündlichen Prüfungen sollten divers besetzt werden; z. B. sollte mind. eine Frau pro Prüfungskommission vertreten sein.
1. Damit könnte man der empirisch belegten Benachteiligung von Frauen und von Menschen, die als Menschen mit Migrationshintergrund betrachtet werden, entgegnen.((Zur Studie: Towfigh/Traxler/Glöckner, ZDRW 2018, 115 ff.; Für eine entsprechende Regelung: von Bültzingslöwen, “Die Reform der Juristenausbildung – Jura-Studium neugedacht?”, Katzenkönig online, 04.06.2020, abrufbar unter [https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/pr%C3%BCfungen-examen/details/reform-der-juristenausbildung-jura-studium-neugedacht, zuletzt abgerufen am 31.12.2021].))
2. Ob sich hinreichend viele weibliche Prüfer:innen finden lassen, ist auch eine Frage der Struktur der Prüfer:innenauswahl. Eine Reduktion auf die Eigenverantwortung der potenziellen weiblichen Prüfer:innen greift zu kurz.
3. Diversity-Kompetenz und eine diversere Prüfungskommission stehen nicht im Widerspruch.
1. Ob diese Benachteiligung tatsächlich in hinreichendem Maße vorliegt muss durch weitere, bundesweite Studien belegt werden. Die bisherige empirische Lage bezieht sich nur auf ein Bundesland.
2. Der damit verbundene Mehraufwand müsste praktisch leistbar sein. Insbesondere müssten sich dafür ausreichend Frauen für Prüfungen zur Verfügung stellen.
3. Die Frage der Diversität ist potenziell uferlos. Es ließen sich beliebig viele Gruppen finden, die sich in den Prüfungskommissionen wiederfinden sollten. Es kommt vielmehr darauf an, die Prüfungskommission über Vorurteile und Diversity aufzuklären.
Auslandsaufenthalte
Reformoption:
Es sollten verpflichtende Auslandsaufenthalte in das Studium integriert werden.
1. Im Zuge der Internationalisierung der Rechtsordnung sind mehrere Sprachen wichtig.((Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, 2012, S. 62, abrufbar unter [https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2558-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
2. Fremdsprachen und Grundlagenfächer sind international besonders anschlussfähig.((BRF/Stephan/Rautenstrauch/Grajer, Gutachten: Reformmodelle, 2017, S. 22, abrufbar unter [http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2017/10/gutachten-reformmodelle-bufata17.pdf, zuletzt abgerufen am 02.01.2022]; Büchler/Wohlers, ZEuP 2008, 110.))
3. Die Internationalität prägt das Recht auf vielen Ebenen.((Baer, AnwBl 2015, 816 (820).))
1. Das Recht wird originär immer noch national gedacht. Einen Teil der Ausbildung im Ausland zu absolvieren ist nicht nötig.((So in Bezug auf die Einführung eines Bachelor-Master-Systems: Merk, ZRP 2004, 264 (265).))
2. Das Studium ist bereits jetzt lang. Würde man verpflichtende Auslandsaufenthalte einführen, würde sich das Studium noch verlängern.
3. Viele Universitäten bieten bereits Auslandsaufenthalte während des Studiums an. Es obliegt den Studierenden, sich dem Wettbewerb der Universitäten entsprechend die richtige Universität auszusuchen.
Rechtsvergleichung
Die Rechtsvergleichung sollte stärker im Studium verankert werden.
1. Im derzeitigen Studium werden kaum internationale Aspekte vermittelt. Als Jurist:in ist man jedoch häufig mit diesen konfrontiert und muss sich auch in anderen Rechtsordnungen zurechtfinden.((Weber-Grellet, ZRP 2005, 67; von Bültzingslöwen, “Bachelor of Laws vs. Staatsexamen”, Katzenkönig online, 12.06.2020, abrufbar unter [https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/news/bachelor-of-laws-vs-staatsexamen, zuletzt abgerufen am 31.12.2021]].))
2. Internationalität prägt das Recht auf vielen Ebenen.((Baer, AnwBl 2015, 816 ( 821); Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland, 2012, S. 61, abrufbar unter [https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2558-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 07.01.2022].))
3. Der Blick auf andere Rechtsordnungen ermöglicht es sich kritisch mit der eigenen Rechtsordnung auseinanderzusetzen.
1. Das Recht wird weiterhin national gedacht. Internationalität darf dabei kein Selbstzweck sein.((Fohmann, ZDRW 2016, 178 (179).))
2. Zusätzliche Kurse zum Thema Rechtsvergleichung verlängern das ohnehin schon lange Studium.
3. Ob die Rechtsvergleichung an einzelnen Universitäten stärker oder schwächer verankert ist, kann man dem Wettbewerb unter den Universitäten überlassen.
Europarecht in der Ersten juristischen Staatsprüfung
Reformoption:
In der Ersten juristischen Staatsprüfung sollte Europarecht eine größere Rolle spielen.
1. Europarechtliche Dogmatik und Theorie werden sowohl in internationalen als auch in nationalen Publikationen immer wichtiger.
Der unionsrechtliche Kontext ist somit für das Verständnis und die Auslegung immanent.((Thym, EuR 2015, 671 (675 ff.).))
2. Verstärktes Auseinandersetzen mit internationalen Rechtssystemen verstärkt das sprachliche Verständnis z. B. englischer Gesetze/ Publikationen/ rechtlicher Texte und fördert die Möglichkeit, vermehrt deutsches Wissen international zu vertreten.((Thym, EuR 2015, 671 (683 f.).))
3. Es entstehen mehr Möglichkeiten der Interdisziplinierung und Internationalisierung.((Büchler/Wohlers, ZEuP 2008, 110.))
1. Ob das Europarecht an einzelnen Universitäten stärker oder schwächer verankert ist, kann man dem Wettbewerb unter den Universitäten überlassen.
2. Das Recht wird national gedacht.
3. Das Studium beinhaltet schon genug Europarecht durch mögliche Schwerpunkte, feste Vorlesungen und mögliche Klausuren im Examen.((Thym, EuR 2015, 671 (683 f.).))
Mehr Diversity-Kompetenz
Reformoption:
In der Lehre sollten Diversität und Diversitätskompetenz gestärkt werden.
Beispielsweise könnte dies durch Repräsentation des gesamten Bevölkerungsspektrums in verschiedenen Rollen in Klausursachverhalten geschehen.
1. Dass die Diversität bisher nicht bei Lehrenden und Studierende abgebildet wird, kann insbesondere auch mit systematischen gesellschaftlichen Zusammenhängen in Verbindung stehen.((Solanke, in: Maisha/Kilomba/Piesche/Arndt (Hrsg.), Mythen, Masken und Subjekte – Kritische Weißseinsforschung in Deutschland, S. 179 (180 ff.).))
2. Lehrende sind Vorbilder, an denen man sich orientiert. Bisher bilden sie aber eine homogene Masse.((Baer, AnwBl 2015, 816 (820); Towfigh, „#Ehrenmann: Gesellschaftliche Vielfalt in der Lehre“, Verfassungsblog, 23.07.2020, abrufbar unter [https://verfassungsblog.de/ehrenmann-gesellschaftliche-vielfalt-in-der-lehre/, zuletzt abgerufen am 31.12.2021]; Chebout/Gather/Valentiner, „Sexismus in der juristischen Ausbildung – (K)ein Thema für die JuMiKo?!“, JuWissBlog, 19.01.2018, abrufbar unter [https://www.juwiss.de/7-2018/, zuletzt abgerufen am 31.12.2021]; Solanke, in: Maisha/Kilomba/Piesche/Arndt (Hrsg.), Mythen, Masken und Subjekte – Kritische Weißseinsforschung in Deutschland, S. 179 (182).))
3. Die Akzeptanz des Rechts steigt, wenn Vertrauen in die Institutionen herrscht, die das Recht ausüben/erzeugen. Dann müssen diese Institutionen auch die Perspektive aller vom Recht Betroffenen einnehmen können.((Towfigh, „#Ehrenmann: Gesellschaftliche Vielfalt in der Lehre“, Verfassungsblog, 23.07.2020, abrufbar unter [https://verfassungsblog.de/ehrenmann-gesellschaftliche-vielfalt-in-der-lehre/, zuletzt abgerufen am 31.12.2021]; Solanke, in: Maisha/Kilomba/Piesche/Arndt (Hrsg.), Mythen, Masken und Subjekte – Kritische Weißseinsforschung in Deutschland, S. 179.))
1. Es gibt grundsätzlich wenige Menschen die bestimmten Minderheiten angehören, sodass ihre Repräsentation demnach auch geringer ist.((Argument besprochen in Solanke, in: Maisha/Kilomba/Piesche/Arndt (Hrsg.), Mythen, Masken und Subjekte – Kritische Weißseinsforschung in Deutschland, S. 179 (180).))
2. Der Aufwand für die Diversity-Kompetenz verknappt die Ressourcen an wichtigeren Stellen wie z. B. der Lehre.
3. Die Datenlage zu diesem Thema ist ausbaufähig. Zunächst bedarf es größerer empirischer Untersuchungen bevor weitreichend gehandelt wird.
Studium emotional entlasten/stressfreier gestalten
Reformoption:
Die juristische Ausbildung sollte emotional entlastet werden.
Möglichkeiten wären, dass man Konkurrenzdruck aktiv abbaut; dass in der Einführung darauf verzichtet wird, die hohen Durchfallquoten im Examen überzubetonen; Erzählungen vermieden werden, wie „mit 4 Punkten wird man Taxifahrer:in“.
1. Das Jurastudium steht für Desintegration, Entpersonalisierung, und Isolation. Daraus folgt eine Angstkultur.((Breidenbach/Gläßer, Eckpunkte für eine neue Juristenausbildung, 2020, S. 6, abrufbar unter [https://static1.squarespace.com/static/5f57a0f4c4f285361e0f15ec/t/5f65ac55bd90701b223380ef/1600498780025/Eckpunkte+f%C3%BCr+eine+neue+Juristenausbildung_Langfassung.pdf, zuletzt abgerufen am 15.12.2021.))
2. Diese Form der Selektion hat viel mit einem Verständnis von Einzelkampf und wenig mit dem Eintreten für den Rechtsstaat zu tun.((Baer, AnwBl 2015, 816 (817).))
3. Es gibt Anzeichen klinischer Depressionen bei Studierenden.((Baer, AnwBl 2015, 816 (817).))
1. Die, die durchkommen, entsprechen der Bestenauslese.((Baer, AnwBl 2015, S. 816 (817).))
2. Stressbewältigung ist eine positive gesellschaftliche Anforderung.((Röhl, „Marietta Auer kokettiert mit der ‚persönlichkeitszersetzenden Angst‘ der Juristenausbildung”, Weblog zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie, 01.02.2020, abrufbar unter [https://www.rsozblog.de/marietta-auer-kokettiert-mit-der-persoenlichkeitszersetzenden-angst-der-juristenausbildung/, zuletzt abgerufen am 31.12.2021].))
3. Emotionaler Stress ist eher eine Frage der persönlichen Einstellung. Eine neue Regel oder Reform senkt ihn nicht.((von Bültzingslöwen, “Die Reform der Juristenausbildung – Jura-Studium neugedacht?”, Katzenkönig online, 04.06.2020, abrufbar unter [https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/pr%C3%BCfungen-examen/details/reform-der-juristenausbildung-jura-studium-neugedacht, zuletzt abgerufen am 31.12.2021].))