Bundestagswahl: Wahlprüfsteine zur juristischen Ausbildung
Die Bundestagswahl 2025 steht unmittelbar bevor. Wir haben politische Parteien zu ihren Plänen für Rechtsstaat und juristische Ausbildung mit Wahlprüfsteinen befragt. Grundsätzlich wollen diese keine Wahlprüfsteine beantworten und verweisen auf ihre Wahlprogramme. Überraschenderweise erhielten wir dann doch zwei inhaltliche Antworten.
Im Folgenden stellen wir erst unsere Wahlprüfsteine, die Antworten und schließlich relevante Aussagen der Parteiprogramme dar.
Wahlprüfsteine sind ein Mittel von Interessenverbänden, zusätzlich zu den Aussagen der Wahlprogramme von Parteien Angaben zu den vom Interessenverband verfolgten Zielen zu erfragen. Hierzu werden diese Ziele in Fragen an die Parteien übersandt mit der Bitte um Beantwortung
1. Werden Sie sich für eine Neuauflage des Paktes für den Rechtsstaat einsetzen?
a. Wenn ja, soll dieser Bundesmittel für die Stärkung des Personalkörpers in der Justiz beinhalten?
b. Wenn ja, soll dieser Bundesmittel für die Verbesserung der juristischen Ausbildung enthalten?
2. Welche Schritte plant Ihre Partei zu ergreifen, um dem Fachkräftemangel auf dem juristischen Arbeitsmarkt entgegenzuwirken?
3. Wo sieht Ihre Partei Reformbedarf hinsichtlich der juristischen Ausbildung auf Bundesebene?
a. Welchen Änderungsbedarf sehen Sie diesbezüglich hinsichtlich des Deutschen Richtergesetzes?
b. Sehen Sie die Notwendigkeit, das Ausbildungsziel gesetzlich stärker zu umreißen und an Entwicklungen wie den verstärkten Einsatz von KI anzupassen?
c. Wie steht Ihre Partei zur Einführung einer Experimentierklausel in Bezug auf die juristische Ausbildung?
d. Wie steht Ihre Partei zur Vereinheitlichung von Prüfungsanforderungen, der Dauer der Ausbildung und der Vereinheitlichung des Vorbereitungsdienstes?
4. Unterstützt Ihre Partei das Konzept Loccum 2.0, wonach es eines breit angelegten Stakeholder-Prozesses bedarf, um möglichst konsensgetragene Reformen der juristischen Ausbildung zu erreichen?
5. Wie steht Ihre Partei zur Einführung eines Bildungskredits für Referendar:innen im juristischen Vorbereitungsdienst?Diese Fragen haben wir an CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Linkspartei und die jeweiligen rechtspolitischen Sprecher:innen des Bundestages gesendet.
Die Fragen haben wir an CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Linkspartei und die jeweiligen rechtspolitischen Sprecher:innen des Bundestages gesendet.
Parteikonsens: Keine Wahlprüfsteine zur #BTW2025
Die Parteien haben hierbei sämtlich mit einer Variation dieses Schreibens geantwortet:
„[v]ielen Dank für Ihr Interesse an unseren Positionen und die Einsendung Ihres Wahlprüfsteins zur Bundestagswahl 2025.
Angesichts der sehr verkürzten Zeitläufe in diesem Bundestagswahlkampf haben sich die Generalsekretäre der Parteien SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/FDP/CDU/CSU/Die Linke darauf geeinigt, nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen zu beantworten.
Darüber hinaus bearbeiten die Parteien eine begrenzte Anzahl an Wahl-o-mat-Formaten, die ebenfalls gemeinsam vorab ausgewählt wurden.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für das angepasste Verfahren in dieser besonderen Situation und möchten Sie herzlich dazu einladen, in Ihren Mitgliedszeitschriften und auf Ihren Webseiten auf unser Wahlprogramm hinzuweisen.“
Ausnahmsweise: Wahlprüfsteine zweier rechtspolitischen Sprecher
Die einzige Ausnahme zu dieser Antwort stellten Frau Sonja Eichwede, SPD und Prof. Dr. Günter Krings, CDU, die Antworten zu den jeweiligen Fragen gegeben haben.
Über das vorgenannte Schreiben waren wir verwundert. Während iur.reform zwar Verständnis für verkürzte Fristen im vorgezogenen Wahlkampf hat, ist die Beantwortung von Wahlprüfsteinen, die Interessenverbände berechtigterweise in jedem Wahlkampf an Parteien senden, die für die Stimmen von Bürger:innen werben, ein wichtiger demokratischer Prozess. Zur politischen Verantwortungsübernahme gehört auch, nachprüfbare Angaben zu gesellschaftlich relevanten Themen zu machen, die im allgemein abgestimmten Wahlprogramm zu kurz kommen bzw. dort keinen Platz finden. Insoweit begrüßt iur.reform sehr, dass jedenfalls Frau Eichwede und Prof. Dr. Krings sich die Zeit genommen haben, sich zur juristischen Ausbildung zu positionieren.
CDU | SPD | Bündnis90/Die Grünen | FDP | Linkspartei | |
Standardantwort | Ja | Ja | Ja | Keine Antwort | Ja |
Prof. Dr. Krings | Sonja Eichwede | Helge Limburg | Katrin Helling-Plahr | Clara Bünger | |
Gesonderte Antwort? | Ja* | Ja** | Standardantwort | Keine Antwort | Keine Antwort |
* Antwort Prof. Dr. Krings (CDU)
„Vielen Dank für Ihre Wahlprüfsteine zur Reform der juristischen Ausbildung in Deutschland. Gerne nehme ich dazu Stellung und erläutere, welche Maßnahmen ich auf Bundesebene für notwendig und sinnvoll erachte, um die juristische Ausbildung zu modernisieren und attraktiver zu machen.
Als eine zentrale Reformmaßnahme befürworte ich die Einführung eines vollwertigen Bachelor-Abschlusses in Rechtswissenschaft nach erfolgreichem universitären Grundstudium einschließlich eines gewählten Schwerpunktbereichs. Ein solcher „Bachelor of Laws“ würde allen Absolventen einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss ermöglichen und auch denjenigen, die den klassischen Ausbildungsweg zum „Volljuristen“ mit erster und zweiter Staatsprüfung nicht einschlagen möchten oder können, verbesserte Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Die Einführung eines „Bachelor of Laws“ bedeutet keine Schwächung der zweiten juristischen Staatsprüfung. Diese nach einem juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Prüfung soll auch weiter alleinige Zugangsvoraussetzung für den höheren Justizdienst sowie für die Rechtsanwaltschaft sein.
Auch für die spätere Berufspraxis als Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt halte ich eine Straffung und Modernisierung des Studiums für dringend geboten. Dabei sollten die Studieninhalte gezielt um Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Legal Tech und interdisziplinäres Denken erweitert werden. Zugleich muss eine stärkere Spezialisierung ermöglicht werden, um der zunehmenden Ausdifferenzierung der Berufspraxis Rechnung zu tragen.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Digitalisierung der Ausbildung. Online-Vorlesungen, der Einsatz von E-Learning-Tools und digitale Prüfungsformate sollten zum Standard werden. Die juristischen Fakultäten brauchen hierfür die notwendige technische Ausstattung und Unterstützung.
Die vorstehenden Ideen können nur erste Impulse für eine umfassende Reform der juristischen Ausbildung sein. Ich werde mich im Bundestag mit Nachdruck dafür einsetzen, dass wir die notwendigen Veränderungen zügig auf den Weg bringen, um die Attraktivität des Studiums und die Qualität der Ausbildung zu steigern. Eine leistungsfähige Justiz beginnt mit einer zeitgemäßen Juristenausbildung!
Ich freue mich auf eine vertiefende Diskussion und stehe für weitere Fragen und Anregungen jederzeit gerne zur Verfügung.“
* Antwort Prof. Dr. Krings (CDU)
„Vielen Dank für Ihre Wahlprüfsteine zur Reform der juristischen Ausbildung in Deutschland. Gerne nehme ich dazu Stellung und erläutere, welche Maßnahmen ich auf Bundesebene für notwendig und sinnvoll erachte, um die juristische Ausbildung zu modernisieren und attraktiver zu machen.
Als eine zentrale Reformmaßnahme befürworte ich die Einführung eines vollwertigen Bachelor-Abschlusses in Rechtswissenschaft nach erfolgreichem universitären Grundstudium einschließlich eines gewählten Schwerpunktbereichs. Ein solcher „Bachelor of Laws“ würde allen Absolventen einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss ermöglichen und auch denjenigen, die den klassischen Ausbildungsweg zum „Volljuristen“ mit erster und zweiter Staatsprüfung nicht einschlagen möchten oder können, verbesserte Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Die Einführung eines „Bachelor of Laws“ bedeutet keine Schwächung der zweiten juristischen Staatsprüfung. Diese nach einem juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Prüfung soll auch weiter alleinige Zugangsvoraussetzung für den höheren Justizdienst sowie für die Rechtsanwaltschaft sein.
Auch für die spätere Berufspraxis als Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt halte ich eine Straffung und Modernisierung des Studiums für dringend geboten. Dabei sollten die Studieninhalte gezielt um Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Legal Tech und interdisziplinäres Denken erweitert werden. Zugleich muss eine stärkere Spezialisierung ermöglicht werden, um der zunehmenden Ausdifferenzierung der Berufspraxis Rechnung zu tragen.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Digitalisierung der Ausbildung. Online-Vorlesungen, der Einsatz von E-Learning-Tools und digitale Prüfungsformate sollten zum Standard werden. Die juristischen Fakultäten brauchen hierfür die notwendige technische Ausstattung und Unterstützung.
Die vorstehenden Ideen können nur erste Impulse für eine umfassende Reform der juristischen Ausbildung sein. Ich werde mich im Bundestag mit Nachdruck dafür einsetzen, dass wir die notwendigen Veränderungen zügig auf den Weg bringen, um die Attraktivität des Studiums und die Qualität der Ausbildung zu steigern. Eine leistungsfähige Justiz beginnt mit einer zeitgemäßen Juristenausbildung!
Ich freue mich auf eine vertiefende Diskussion und stehe für weitere Fragen und Anregungen jederzeit gerne zur Verfügung.“
** Antwort Sonja Eichwede (SPD)
Auszug aus dem Original (hier), Abweichungen i.d. Formatierung möglich.
Der Pakt für den Rechtsstaat war seinerzeit ein Erfolgsmodell und hat dafür gesorgt, dass dringend
benötigtes Personal in den Landesjustizen eingestellt wurde. In dieser Legislaturperiode konnten wir
unserer Sicht müssen Personal und Justizmodernisierung und -digitalisierung in Zukunft stärker zu-
sammen gedacht werden. Dazu braucht es einen gemeinschaftlichen Kraftakt von Bund und Ländern.
Wir setzen uns daher für einen neuen Pakt für den Rechtsstaat ein, der eine stärke Zusammenarbeit
der staatlichen Ebenen vorsehen muss.
a. Wenn ja, soll dieser Bundesmittel für die Stärkung des Personalkörpers in der Justiz bein-
halten?
Das System der Anschubfinanzierung des Pakts für den Rechtsstaat, das in der 19. Legislaturperiode
gefunden wurde, war erfolgreich. Auf diesem Weg wollen wir weiter gehen. Die strukturelle, perso-
nelle, wie auch technische Stärkung des Rechtsstaates ist essenziell für unser gesamtes Land. Die
grundgesetzlichen Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen, die sich in der Folge ergeben, müssen
wir selbstverständlich beachten.
b. Wenn ja, soll dieser Bundesmittel für die Verbesserung der juristischen Ausbildung enthal-
ten?
Die juristische Ausbildung und ihre Regelungen sind überwiegend in den Zuständigkeiten und in der
Regelungskompetenz der Länder. Für die SPD steht fest, dass die juristische Ausbildung reformbe-
dürftig ist und diese Reform auch mit entsprechenden Mitteln unterlegt werden muss.
2. Welche Schritte plant Ihre Partei zu ergreifen, um dem Fachkräftemangel auf dem juristi-
schen Arbeitsmarkt entgegenzuwirken?
Der Fachkräftemangel auf dem juristischen Arbeitsmarkt bezieht sich nicht nur auf die Bereiche, die
eine universitäre juristische Ausbildung samt Referendariat voraussetzen. Juristische Fachangestellte
werden in der Anwaltschaft und auch in der Justiz händeringend gesucht. Wir müssen also in allen ju-
ristischen Berufsbildern genau hinschauen, wie wir sie attraktiver gestalten können: wo sind welche
Bedarfe? Wie ändern sich auch die Berufsbilder im Laufe der Zeit und durch Verschiebung von Zu-
ständigkeiten? Eine gute Ausbildung, Vergütung, flexible Arbeitszeitmodelle und ein attraktives Ar-
beitsumfeld sind entscheidende Faktoren.
3. Wo sieht Ihre Partei Reformbedarf hinsichtlich der juristischen Ausbildung auf Bundes-
ebene?
Eine attraktive juristische Ausbildung ist essenziell, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Hier be-
darf es eines gemeinsamen Reformwillens auf Bundes- und Landesebene. Nur wenn die Reform
ganzheitlich gedacht wird, kann die Attraktivität gesteigert werden.
Dabei diskutieren wir auf Bundes- und Landesebene alle Reformideen, die sowohl in der iur.reform-
Studie als auch im Hamburger Protokoll zur Reform der ersten (juristischen) Prüfung) genannten wur-
den.
a. Welchen Änderungsbedarf sehen Sie diesbezüglich hinsichtlich des Deutschen Richterge-
setzes?
Die Änderungsmöglichkeiten auf Bundesebene über das Deutsche Richtergesetz sind begrenzt. Die
§§5 ff. des Deutschen Richtergesetzes geben einen Gestaltungsrahmen vor, der durch die Länder
ausgefüllt wird. Dieser Rahmen gibt den Ländern weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Vorrangi-
ges Ziel sollte aus unserer Sicht immer sein, im Einvernehmen mit den Ländern Reformen umzuset-
zen. Die Regelung des § 5a Abs. 3 DRiG, dass die praktische Studienzeit nur in der vorlesungsfreien
Zeit erfolgen kann, halten wir für reformbedürftig.
b. Sehen Sie die Notwendigkeit, das Ausbildungsziel gesetzlich stärker zu umreißen und an
Entwicklungen wie den verstärkten Einsatz von KI anzupassen?
Ausbildungsziel der juristischen Ausbildung ist die Befähigung zum Richteramt. Damit einhergehend
ist die Befähigung zu den meisten juristischen Berufsbildern. Dies soll beibehalten werden.
Die Ausbildung selbst muss unserer Sicht regelmäßig auf Reformbedarfe evaluiert und an technische
Standards und an die Praxis angepasst werden. Nicht nur die Digitalisierung (EDV und IT) hat die ju-
ristische Arbeit im Laufe der Zeit grundlegend verändert, auch der Einsatz von KI wird dies tun. Diese
Entwicklungen müssen konsequenterweise in der juristischen Ausbildung abgebildet werden.
c. Wie steht Ihre Partei zur Einführung einer Experimentierklausel in Bezug auf die juristische
Ausbildung?
d. Wie steht Ihre Partei zur Vereinheitlichung von Prüfungsanforderungen, der Dauer der Aus-
bildung und der Vereinheitlichung des Vorbereitungsdienstes?
e. Unterstützt Ihre Partei das Konzept Loccum 2.0, wonach es eines breit angelegten Stake-
holder-Prozesses bedarf, um möglichst konsensgetragene Reformen der juristischen Aus-
bildung zu erreichen?
Die Fragen 3. c.-e. beantworten wir zusammen.
Reformideen für die juristische Ausbildung müssen in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern
umgesetzt werden. Wir stehen jeder Reformidee offen gegenüber, wenn sie die Bedingungen für die
juristische Ausbildung für die Studierenden konkret verbessern.
Bei jeder Reform ist aus unserer Sicht zu beachten, dass die Herausforderungen in den Ländern un-
terschiedlich sind. Manche Bundesländer haben beispielsweise eine hohe Anzahl von Student:innen
und Referendar:innen während andere um jede:n Bewerber:in kämpfen. Es gibt daher selten eine
„one fits all“ Lösung.
Sofern Länder den Wunsch für eine Experimentierklausel haben, sind wir dafür offen. Es ist jedoch zu
beachten, dass Experimentierklauseln einer Vereinheitlichung von Prüfungsordnungen, Dauer der
Ausbildung und des Vorbereitungsdienstes entgegenstehen. Wir müssen daher genau hinschauen,
wo sich Räume mit größerer oder neuer Gestaltungsfreiheit lohnen können und wo eine Vereinheitli-
chung Sinn ergibt.
4. Wie steht Ihre Partei zur Einführung eines Bildungskredits für Referendar:innen im juristi-
schen Vorbereitungsdienst?
Die Finanzierbarkeit ist – wie in anderen Studiengängen und Ausbildungen auch – eine entscheidende
Frage, ob eine juristische Ausbildung begonnen wird oder nicht. Dies darf keine Frage des Elternhau-
ses sein, ansonsten findet hier bereits ein demographischer Filter statt.
Auch die „JurStress“-Studie hat eindrücklich gezeigt, dass Studierende – und dies wird bei Referen-
dar:innen nicht anders sein – mit finanziellen Sorgen einem größeren Stress ausgesetzt sind, als Stu-
dierende mit ausreichend finanziellen Ressourcen. Hinzukommt, dass Referendar:innen mitten im Le-
ben stehen, oftmals mit eigenen Familien und den entsprechenden auch finanziellen Herausforderun-
gen.
Wir wollen die Finanzierbarkeit des Referendariats stärker in den Blick nehmen und diese gewährleis-
ten. Ein Bildungskredit kann hier ein Weg sein.
Auszüge aus den Wahlprogrammen
Nachdem die Parteien grundsätzlich auf ihre Wahlprogramme verweisen, finden sich die relevanten Auszüge zur juristischen Ausbildung und der Stärkung des Rechtsstaats in folgender Übersichtstabelle.
“Wir stärken die gesamte Rechtsstaatskette: Neben den Sicherheitsbehörden wollen wir die Staatsanwaltschaften und (Straf-)Gerichte stärken. Die Justiz darf nicht zum Flaschenhals werden. Mit einem erneuten Pakt für den Rechtsstaat werden wir gemeinsam mit den Ländern die Justiz personell und materiell besser ausstatten. Zudem wollen wir die Strafprozessordnung auf Effektivität reformieren und die Digitalisierung der Justiz mit bundesweit kompatiblen Systemen fortsetzen.” (S. 43) |
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“Neuer „Pakt für den Rechtsstaat“. Wir brauchen eine bessere personelle Ausstattung unserer Gerichte, eine konkurrenzfähige Besoldung, einen Digitalisierungsschub und schnellere Gerichtsverfahren. Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen. Eine Entlastung des Personals ist vor allem mit Hilfe technischer Prozesse und durch die Unterstützung von KI möglich.” (S. 38). |
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“Damit Rechtsschutz für alle offensteht, braucht es niedrigschwellige Zugänge zur Justiz unabhängig vom Einkommen. Es braucht dafür auch eine attraktive juristische Ausbildung. Die bisher schon eingeführten Reformen wie zum Beispiel den integrierten juristischen Bachelor unterstützen wir und schaffen einen bundesgesetzlichen Rahmen, der die Bedeutung der juristischen Ausbildung für die Resilienz des Rechtsstaats wie auch die Entwicklung der juristischen Berufe durch Legal Tech in den Blick nimmt.” (S. 113) |
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“Wir wollen den Rechtsrahmen für Legal-Tech-Unternehmen präzisieren und fordern klare gesetzliche Regelungen, die Legal-Tech-Unternehmen und insbesondere Anwältinnen und Anwälten sowie Notarinnen und Notaren Sicherheit geben und innovative Lösungen ermöglichen. Gleichzeitig schützen wir das Berufsgeheimnis von Anwältinnen und Anwälten sowie Notarinnen und Notaren. Offenbarungspflichten und der Zugriff auf Informationen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, dürfen nur auf der Grundlage strengster Vorgaben ermöglicht werden. Um dem Fachkräftemangel auf dem juristischen Arbeitsmarkt entgegenzuwirken und die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats zu sichern, wollen wir die Qualität und Attraktivität der juristischen Ausbildung mit zeitgemäßen Reformen stärken.” (S. 22) |
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Keine Angabe zur juristischen Ausbildung bzw. der Stärkung des Rechtsstaats. |