Stellungnahme zur Abschaffung des kostenlosen Verbesserungsversuchs in Bayern für beide Examina
Mit Bedauern nimmt iur.reform zur Kenntnis, dass Bayern mit Verordnung vom 9. April 2026 nunmehr Gebühren für die Teilnahme an einem Verbesserungsversuch in der Ersten (350€) und Zweiten juristischen Staatsprüfung (650€) eingeführt hat.
iur.reform kritisiert diese Entwicklung. Die Möglichkeit der Verbesserung darf nicht allein von der finanziellen Ausstattung der Studierenden und Referendarinnen und Referendaren abhängen. Dies stellt eine Verschlechterung der Prüfungsbedingungen dar. Diese Belastung ist auch der Höhe nach unverhältnismäßig, wie ein Vergleich zur monatlichen Unterhaltsbeihilfe von Referendarinnen und Referendaren zeigt: Die Gebühr für den Verbesserungsversuch beträgt ca. 50 % dieser Unterhaltsbeihilfe. iur.reform hält es für ein Gebot der Chancengleichheit, dass der Zugang zum Verbesserungsversuch nicht allein von den finanziellen Möglichkeiten der Auszubildenden oder ihrer Eltern abhängen darf, wenn die Examensnoten weiterhin das wesentliche Auswahlkriterium im juristischen Jobmarkt sind. Durch diese Änderung werden vor allem sozialökonomisch benachteiligte Personen getroffen.
Vielmehr befürwortet iur.reform ein System, in welchem der Verbesserungsversuch gebührenfrei ist. Denn auch in Zeiten von computergestützten Examensterminen und entsprechend höheren Kosten ist die wirtschaftliche Ausgrenzung bei der Ausbildung nicht der richtige Weg. Die Abschaffung der kostenfreien Verbesserungsversuche geschieht in Bayern ohne jegliche Not, da Bayern zuletzt mit dem gebührenfreien Verbesserungsversuch nicht erheblich höhere Zahlen an „Verbesserern“ aufwies als andere Bundesländer. Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass die bayerische Staatsregierung die Anzahl der „Verbesserer“ durch die Einführung einer finanziellen Hürde aktiv senken möchte. Angesichts der bereits bestehenden psychischen und sonstigen Belastungen während des Vorbereitungsdienstes ist diese Änderung unverständlich.
Leider reiht sich Bayern so auch in das zunehmend stattfindende race to the bottom immer schlechter werdender Studien- und Ausbildungsbedingungen ein. Hierzu zählt neben der Erhebung von Gebühren auch die Abschaffung des Abschichtens (NRW), der Abbau von Referendariatsplätzen (NRW) oder die Abschaffung von Vorbereitungszeiten (sog. „Lernmonat“) auf die mündliche Prüfung (NRW).
Dass sich die staatliche juristische Ausbildung damit weiterhin als reformresistent erweist, betont nach der Auffassung von iur.reform die Notwendigkeit einer fundamentalen Ausbildungsreform.