Stellungnahme vom 12.06.2026
Stellungnahme zum Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung in der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister aus dem Frühjahr 2026
Der Ausschuss zur Koordinierung (sog. „KoA“) der Juristenausbildung hat am 11./12. Juni 2026 im Rahmen der 97. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) seinen Bericht zur „Zukunft der volljuristischen Ausbildung“ vorgelegt. Er bezieht sich auf den Beschluss der 95. JuMiKo aus dem Frühjahr 2024, in dem man ausdrücklich feststellte, es bestehe kein grundlegender Reformbedarf. Anschließend an den KoA-Bericht aus 2024, dessen Grundlage lediglich 90 strukturierte Interviews mit Lehrenden und Lernenden sowie Berufsträgerinnen und Berufsträgern war, identifizierte der KoA drei zentrale Themen, die zukünftig verbessert werden müssten: Steigerung der Resilienz, Verminderung von bzw. Sensibilisierung für psychischen Stress sowie die Vermittlung von mehr Methodenkompetenz. Der nun vorliegende Bericht soll hierzu Lösungsvorschläge aufzeigen. Dazu tagten KoA-Vertreterinnen und Vertreter mit Vertretern des Deutschen Juristen-Fakultätentages e.V. (DJFT) und dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF). Weitere Stakeholderinnen und Stakeholder waren nicht eingeladen. Ergebnis dieser Treffen ist der nun vorliegende Bericht mit dem vollmundigen Titel „Zukunft der volljuristischen Ausbildung“.
Aus Sicht von iur.reform ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die JuMiKo sich mit diesen zentralen Themen beschäftigt. Indes wird der Bericht seinem Namen in keiner Weise gerecht. Er zeigt vielmehr, dass der JuMiKo an einer echten Verbesserung und Veränderung der volljuristischen Ausbildung, die zukunfts- und langfristig tragfähig ist, nicht viel gelegen ist. Der Bericht beleuchtet die Zukunft der juristischen Ausbildung indes nur fragmentiert und oberflächlich und enthält keine zukunftsorientierten Lösungen, sondern beabsichtigt allenfalls kleinste Anpassungen im bestehenden, jedoch veralteten System. Jedoch hat die iur.reform-Studie gezeigt, dass sich sämtliche juristische Berufsfelder mehrheitlich über die dringende Reformbedürftigkeit der Ausbildung einig sind.
Dass keine zukunftsorientierten Lösungen beabsichtigt sind, zeigt sich bereits daran, dass sich der KoA damit zufriedengibt, dass die Ausbildung unter dem Prädikat bekannt und bewährt „ausreichend qualifizierten Nachwuchs“ (sic! S. 16, vgl. S. 6) hervorbringe. Damit geht der Bericht nicht darauf ein, dass gleichwohl weiterhin Einstellungsvoraussetzungen im Staatsdienst abgesenkt werden müssen, Quoten von endgültig nicht bestandenen Prüflingen auffällig hoch sind und schlussendlich Studierenden- und Absolventenzahlen kontinuierlich sinken. Eine Zukunftsvision, wie die Ausbildung in Ansehung dieser Herausforderungen verbessert werden kann, sucht man vergebens.
Auch befasst sich der Bericht leider fast ausschließlich mit dem – zweifelsohne wichtigen – Thema der psychischen Belastung in der Ausbildung. Doch selbst hier bleiben Analyse und Schlussfolgerung oberflächlich und ohne Substanz. Denn, dass hohe Durchfallquoten im Erstversuch zu einer Verdopplung des Belastungszeitraums führen, da Lernende erneut in die Prüfung gehen müssen, wird ebenso übersehen, wie die Frage nach dem „Warum“ der hohen Durchfallquoten (vgl. S. 18 f.).
iur.reform widerspricht klar dem Versuch des KoA, den Grund für die wissenschaftlich festgestellte ungesunde psychische Belastung (siehe JurSTRESS-Studie der Universität Regensburg) während der Ausbildung weit überwiegend im Verantwortungsbereich der Lernenden zu suchen. Denn anders als der KoA zu insinuieren versucht (vgl. S. 9, 13 f., 21 ff.) sind aktuelle Generationen von Lernenden nicht weniger resilient als frühere Generationen. Auch liegt der Grund für die psychische Belastung nicht in der Befassung jüngerer Menschen mit den sog. sozialen Medien (vgl. S. 11, 14) oder insgesamt fehlender Befassung der Lernenden mit den tatsächlichen Herausforderungen der Ausbildung (vgl. S. 11: „Fehlvorstellungen/Gerüchte über die Anforderungen der Prüfung“). Denn es ist Aufgabe der Länder und Universitäten, eine Struktur der Ausbildung zu schaffen, die ein erfolgreiches Absolvieren ohne gesundheitliche Einschränkungen ermöglicht. Dies ist aktuell nicht gegeben.
Insoweit widerspricht iur.reform auch dem Versuch, aus der notwendigen Reformdebatte einen Generationenkonflikt zu machen, indem vermutet wird, aktuelle Generationen seien weniger resilient, was sich daraus ergeben soll, dass seit Mitte der 1990er Jahre schließlich Stressoren abgebaut wurden. Denn Untersuchungen haben gezeigt, dass die Menge an Gesetzestexten im Allgemeinen und damit der Prüfungsstoff im Besonderen seit Jahren zugenommen haben und dies auch dazu geführt hat, dass Klausuren immer schwieriger werden (siehe zu dieser Feststellung: Hemler/Krukenberg, ZDRW 2025, S. 152 ff.). Insoweit ist es zu begrüßen, dass der Bericht nach langen Mutmaßungen über aktuelle Generation der Lernenden dann doch noch erkennt, dass sich „Nachweise dafür, dass Studierende heute weniger resilient bzw. belastbar seien als frühere Studierendengenerationen […] nicht ergeben [haben]“ (vgl. S. 13 f.). Dass sich der Bericht damit jedoch in Widerspruch zur zunächst geäußerten Feststellung einer geringeren Resilienz aktueller Generationen begibt, wird nicht thematisiert bzw. – schlimmer noch – scheint schlichtweg übersehen worden zu sein.
Leider widerspricht sich der der Bericht auch an anderen Stellen: So werden Stoffreduktionen ausgeschlossen (vgl. S. 18), weiter wird aber behauptet, bei der Ausbildung und den Prüfungen gehe es um Anwendung von Methodik und nicht um Kenntnis von (Detail-)Wissen (vgl. S. 16). Die seit Jahren vorgetragene Kritik an der inhaltlichen Überfrachtung des juristischen Studiums wird vollständig ignoriert, obwohl etwa der Wissenschaftsrat schon 2013 feststellte, dass das Jurastudium aufgrund der Stoffmenge nicht mehr studierfähig ist. iur.reform ist der Ansicht, dass eine Stoffreduktion zur Sicherung der Ausbildungsqualität notwendig und überdies fachlich unschädlich ist. Denn um methodische Fähigkeiten, Problemlösungskompetenz und Verständnis der Dogmatik zu demonstrieren, bedarf es keiner Detailkenntnisse des materiellen Rechts oder der streitigen Auseinandersetzung zwischen dem BGH und der Lehre, die jedoch aktuell Prüfungsrealität sind. Vielmehr sollte Wert auf das Verständnis allgemeiner Rechtsstrukturen gelegt und Einzelprobleme nur zur Illustration, nicht aber als Prüfungsstoff herangezogen werden. Dies sei lediglich beispielhaft am Strafrecht veranschaulicht: Um die anspruchsvollen strukturellen Verbindungen zwischen dem allgemeinen und besonderen Teil des StGB zu verstehen, bedarf es nicht der Kenntnis möglichst vieler Deliktsgruppen und deren Detailproblemen in Form von teilweise obskuren Meinungsstreitigkeiten. Gleiches gilt für Bereiche des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts.
Während iur.reform ausdrücklich begrüßt, dass zukünftig mehr Zugang zu Originalklausuren geschaffen werden soll, wird es jedoch auch wichtig sein, den Lernenden auch die originalen Musterlösungen zugänglich zu machen. Denn nur so kann erkannt werden, was tatsächlich die Anforderungen an die Klausurbearbeitungen sind. Zudem würde eine solche Praxis der vom KoA kritisierten „Gerüchtebildung“ unter den Lernenden vorbeugen. Argumente gegen eine Veröffentlichung der originalen Musterlösungen sind insbesondere nach Ablauf von Rechtsmittelfristen schlichtweg nicht erkennbar.
Ferner ist es begrüßenswert, ein resilienzförderndes Ausbildungsumfeld schaffen zu wollen. Doch leider lässt der Bericht konkrete Konzepte bzgl. einer Umsetzung dessen vermissen. Es darf bezweifelt werden, wie dies in der aktuellen Ausbildungsstruktur erreicht werden kann.
Insgesamt ist der Bericht zur Zukunft der volljuristischen Ausbildung als substantieller Rückschritt anzusehen. Denn er betont ausdrücklich, dass sich die JuMiKo bereits 2024 einig gewesen sei, nichts an der Ausbildung zu ändern (S. 16). Insoweit hat der aktuelle Bericht wenigstens dahingehend Klarheit geschaffen, wie der Passus – entgegen anderslautender Behauptungen seitens der JuMiKo – aus dem Frühjahrsbericht 2024, es bestehe kein „grundlegender Reformbedarf“, zu verstehen sei: KoA und JuMiKo ist nicht an einer grundlegenden Verbesserung der Ausbildung für die Zukunft gelegen, sondern ausschließlich an der Perpetuierung minimaler Stellschraubenpolitik.
Der Bericht enttäuscht schließlich auch auf intellektueller Ebene dadurch, dass er in beinahe stammtischartiger Manier eine Individualisierung struktureller Probleme betreibt. Es überrascht, dass man einem offiziellen Dokument des KoA entgegenhalten muss, dass psychische Gesundheit nicht nur die Verantwortung des Einzelnen, sondern auch des Systems ist.
iur.reform steht auch weiterhin dafür, dass eine Reform der juristischen Ausbildung dringend notwendig ist, um die Qualität der Ausbildung zu sichern und zukunftsfest zu machen. Weiterhin sind wir der Ansicht, dass die Erarbeitung einer praxis- und zukunftstauglichen Ausbildung für alle juristischen Berufe nur durch eine öffentliche, demokratisch geführte Debatte und unter Einbeziehung aller Stakeholder erfolgen kann.
– Offener Brief anlässlich des JuMiKo-Beschlusses 2024
– Hemler/Krukenberg, Die Schwierigkeit juristischer Erstexamensklausuren im historischen Verlauf. Eine Analyse mithilfe quantitativer (korpuslinguistischer) und qualitativer Methoden, in Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft 2025, 153 – 196, doi.org/10.5771/2196-7261-2025-2-153
– Krüper, Gutachten F zum 75. Deutschen Juristentag Erfurt 2026, Juristische Ausbildung der Zukunft. Welche Reformen empfehlen sich?, doi.org/10.17104/9783406847707 (open access)