Stellungnahme vom 02.07.2026

Stellungnahme Gutachten F zum 75. Deutschen Juristentag Erfurt 2026

Iur.reform begrüßt das kürzlich erschienene „Gutachten F zum 75. Deutschen Juristentag Erfurt 2026 (open access) von Prof. Dr. Julian Krüper einschränkungslos.

 

Die Einschätzung, dass es der Ausbildungsdebatte an belastbaren empirische Grundlagen fehlt (S. F14 ff.), teilt iur.reform ausdrücklich. Dass das Gutachten durch zahlreiche Interviews empirisch unterfüttert wird, ist daher äußerst begrüßenswert. Auch iur.reform sowie dessen Mitglieder bemühen sich seit der Gründung des Vereins um eine Sammlung und Auswertung von Daten zur juristischen Ausbildung, etwa durch die größte Abstimmung zur Zukunft der juristischen Ausbildung oder eine quantitativ-qualitative Untersuchung des Schwierigkeitswachstums der Erstexamensklausuren (Hemler/Krukenberg, ZDRW 2025, 152 ff.). Dass derartige Untersuchungen jedoch im Ehrenamt stattfinden und nicht durch die Stellen und Personen, in deren Verantwortung die Gestaltung der juristischen Ausbildung liegt, ist nach Einschätzung von iur.reform äußerst bedauerlich.

 

iur.reform begrüßt auch die im Gutachten geäußerte Kritik an der „Fetischisierung der Abschlussprüfung“ (S. F19) nachdrücklich. Es ist richtig, dass hierdurch das universitäre Studium als Reflexionsraum leidet. Dasselbe gilt für das Referendariat, das als Gelegenheit zum Kennenlernen verschiedener juristischer Tätigkeitsfelder unter dem ständigen Lerndruck leidet und bei den Kandidatinnen und Kandidaten zu berechtigten Ausweichreaktionen wie dem sog. „Tauchen“ und der Minimierung des nicht-examensrelevanten Aufwands in den Stationen führt. Hinzu kommt, dass eine ernsthafte Diskussion über die Berechtigung der Staatlichkeit und Struktur der juristischen Ausbildung in der Regel mit nicht weiter begründeten Behauptungen wie der „Bewährung“ der Staatsexamina im Keim erstickt wird. iur.reform teilt die Ansicht des Gutachtens, dass es einer fundamentalen Debatte zur Zukunft der juristischen Ausbildung bedarf, die das Ausbildungsziel, Leitbilder moderner Juristinnen und Juristen (S. F44 ff.) und rechtsdidaktische Professionalisierung (S. F82 ff.) benötigt.

 

Auch im Hinblick auf die Ausbildungsinhalte begrüßt iur.reform die Forderung nach einer deutlichen Reduktion des Prüfungsstoffs sowie curricularer Reformen ausdrücklich (S. F. 75 ff.). Die Einschätzung, dass es sich hierbei um ein besonders zentrales Reformanliegen mit starker Ausstrahlungskraft auf alle anderen Ausbildungsdefizite handelt, teilt iur.reform einschränkungslos. Hierbei soll besonders hervorgehoben werden, dass das Gutachten sich auch kritisch mit der nur selten als problematisch bezeichnete Beschränkung auf Inhalte im Sinne eines Prüfungsgegenständekatalogs auseinandersetzt, die viele Aspekte curricularer Reformen schon im Keim erstickt.

Ferner möchte sich iur.reform auch an die klar geäußerte Forderung einer Qualitätssicherung im Prüfungswesen (S. F91 ff.) sowie Qualitätssteigerung im Referendariat (S. F64 ff.) ausdrücklich anschließen. Im Hinblick auf das Referendariat sind hierbei insbesondere die Vorschläge obligatorischer Prüfer- und Ausbilderfortbildungen, zwingender Evaluationen von Stationen und AGs sowie einheitlicher, didaktisch hochwertiger Materialien hervorzuheben – wie dies in NRW erfreulicherweise teilweise schon durch landesweit einheitliche PowerPoint-Unterlagen angegangen wird.

 

Auch den im Fazit hervorgehobene Anspruch einer besseren, nicht zwingend leichteren, juristischen Ausbildung, teilt iur.reform ohne Einschränkungen.

Es ist bedauerlich, dass vonseiten der für die juristische Ausbildung verantwortlichen Justizministerkonferenz (JuMiKo) sowie des Berichts des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung aus dem Frühjahr 2026 zuletzt wieder ein weitgehender Reformunwillen dokumentiert und Probleme der Ausbildung auf den Einzelnen („Resilienzförderung“) verlagert werden. Bei alledem ist so auffällig wie bedauerlich, wie erheblich die Fallhöhe im Hinblick auf die Fundierung, Vollständigkeit, Wissenschaftlichkeit und nicht zuletzt formale Sauberkeit zwischen dem DJT-Gutachten sowie Publikationen aus dem Verantwortungsbereich der JuMiKo sind.

 

Es bleibt die Hoffnung, dass die im Gutachten herausragend präzise dargestellten Aspekte einer juristischen Ausbildungsreform auf dem Deutschen Juristentag 2026 die ihnen gebührende Würdigung erfahren und endlich von Entscheidungsträgerinnen und -trägern in der gebührenden Weise gewürdigt werden.

Mehr zum Thema

Stellungnahme zum Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung in der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister aus dem Frühjahr 2026

Hemler/Krukenberg, Die Schwierigkeit juristischer Erstexamensklausuren im historischen Verlauf. Eine Analyse mithilfe quantitativer (korpuslinguistischer) und qualitativer Methoden, in Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft 2025, 153 – 196, doi.org/10.5771/2196-7261-2025-2-153