Stellungnahme Beschluss 2026/IV des deutschen Juristenfakultätentages „Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der juristischen Ausbildung“
Der Beschluss des Deutschen Juristen-Fakultätentages (DJFT) 2026/IV enthält einige begrüßenswerte Ansätze. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz, zur Qualitätssicherung von Prüfungsbewertungen sowie das Bekenntnis zur Notwendigkeit einer stärkeren empirischen Grundlage für die Diskussion über die juristische Ausbildung. Auch die geplante Veröffentlichung von Examensaufgaben und die stärkere Kontrolle von Klausurbewertungen können zu mehr Nachvollziehbarkeit und Vertrauen in das Prüfungssystem beitragen. Ferner ist die Stärkung der Methodenkompetenz und des Systemdenkens positiv hervorzuheben, da es sich hierbei um zwei zentrale Merkmale von guten Jurist:innen handelt.
In diesem Zusammenhang wäre jedoch ein Bekenntnis zur Reduktion des Prüfungsstoffes wünschenswert gewesen. Dann könnte sich die juristische Ausbildung mehr auf Systemdenken und Methodenkompetenz fokussieren. Aus Sicht von iur.reform wäre eine Umgestaltung der Klausuren ebenfalls wünschenswert: Diese sind derzeit darauf ausgelegt, auswendig gelerntes Wissen zu reproduzieren, in der beruflichen Praxis müssen Juristinnen und Juristen indes nur selten isoliertes Wissen abrufen. Entscheidend ist vielmehr die Fähigkeit, neue Sachverhalte methodisch zu analysieren, Normen systematisch einzuordnen und rechtliche Probleme argumentativ zu lösen. Wissen um die rechtlichen Probleme ist dabei zwar notwendig, sollte aber nicht der maßgebliche Prüfungsaspekt sein. Prüfungen sollten verstärkt Systemdenken und Methodenkompetenz statt bloßer Wissensreproduktion in den Mittelpunkt stellen.
Positiv hervorzuheben ist die Stärkung der universitären Examensvorbereitung: Denn nicht alle Studierenden können sich ein kommerzielles Repetitorium leisten, weshalb es ein Gebot der Chancengleichheit für Prüflinge ist, eine qualitativ hochwertige universitäre Examensvorbereitung mit didaktisch aufbereiteten Materialien angeboten zu bekommen.
Gleichzeitig bleibt der Beschluss hinter den Herausforderungen zurück, vor denen die juristische Ausbildung heute steht. Obwohl der DJFT davon spricht, für eine „nachhaltige Verbesserung“ einzutreten, enthält der Beschluss kaum konkrete Reformvorschläge! Zu Recht betont der DJFT die Bedeutung empirischer Erkenntnisse für die Reformdebatte und regt u.a. die Datenerhebung bezüglich der psychischen Belastung der Studierenden an. Wer jedoch die Diskussion auf empirischer Grundlage führen will, darf die aktuell schon verfügbaren, zahlreichen Studien (iur.reform-Studie, JurSTRESS-Studie, Hemler/Krukenberg, Die Schwierigkeit juristischer Erstexamensklausuren im historischen Verlauf, ZDRW 2025, S. 153 ff., Erkenntnisse aus dem PsyMent-Programm der Universität Freiburg) und Rückmeldungen zur Unzufriedenheit in der juristischen Ausbildung nicht ignorieren (zuletzt deutlich hierzu der BRF, außerdem die JuraFuchs-Umfrage 2026). Eine Modernisierung der juristischen Ausbildung darf sich daher nicht auf einzelne Verbesserungen beschränken, sondern muss die grundlegenden Strukturen der Ausbildung kritisch hinterfragen. Dies gilt umso mehr, als die juristische Ausbildung und Arbeitswelt vor immer größeren Herausforderungen steht: KI, Renten- und Pensionierungswelle, Angriffe auf den demokratischen Rechtsstaat, zunehmende Komplexität des Rechts. Diese Umstände verlangen nach mutigen Reformen. Der aktuelle Beschluss lässt diesen Mut weitgehend vermissen.
Es bleibt zu befürchten, dass auf den Beschluss keine nennenswerten Verbesserungen für die juristische Ausbildung einher gehen werden. Denn der Beschluss zeigt sich uninspiriert und bietet keine gewinnbringenden Lösungen an. Gerade die Fakultäten, die jeden Tag mit den Studierenden zu tun haben und die Ausbildung aus nächster Nähe erleben und umsetzen, könnten Triebfeder für eine nachhaltige Reform sein. Jedoch hat sich der DJFT mit diesem Beschluss weitestgehend für ein inhaltsleeres „Weiter so!“ entschieden.
– Stellungnahme Beschlüsse des 75. Deutschen Juristentags
– Hemler/Krukenberg, Die Schwierigkeit juristischer Erstexamensklausuren im historischen Verlauf. Eine Analyse mithilfe quantitativer (korpuslinguistischer) und qualitativer Methoden, in Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft 2025, 153 – 196, doi.org/10.5771/2196-7261-2025-2-153