Stellungnahme vom 18.10.2026

Stellungnahme Beschlüsse des 75. Deutschen Juristentags

Es freut uns sehr, dass der 75. Deutsche Juristentag (DJT) mit seinen Beschlüssen vom 18.09.2026 ein klares Bekenntnis zu einer umfassenden Reform der juristischen Ausbildung abgegeben hat. Viele der aktuellen Beschlüsse spiegeln die Forderungen aus unserer iur.reform-Studie wider, etwa die Forderung einer unabhängigen Zweitkorrektur, die vollständige Digitalisierung der juristischen Prüfungen sowie die erhebliche Reduzierung des Prüfungsstoffes. iur.reform begrüßt die Forderung des DJT, dass die iur.reform-Studie als Baustein für einen wissenschaftlichen und fachlichen Reformprozess dienen soll.

 

Sehr begrüßenswert ist, dass der DJT die Reform der juristischen Ausbildung als Möglichkeit sieht, die Attraktivität des Jurastudiums zu steigern. Das gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Studienanfänger und -anfängerinnen kontinuierlich sinkt. Es ist für einen funktionsfähigen Rechtsstaat unerlässlich, nicht nur hochqualifizierte Juristinnen und Juristen auszubilden, sondern dies auch in einem zeitgemäßen Rahmen und in angemessener Anzahl. In diesem Zusammenhang sieht iur.reform es positiv, dass der DJT für eine Experimentierklausel im Deutschen Richtergesetz sowie den jeweiligen Landesgesetzen votiert hat. So kann eine schnelle Umsetzung von Reformvorschlägen mit einem fortlaufenden Qualitätsmonitoring ermöglicht werden.

 

Die Künstliche Intelligenz (KI) macht auch vor dem Jurastudium nicht halt. Während in der Praxis Standardverträge und AGB-Prüfungen längst mithilfe von KI vorgenommen werden, ist im Jurastudium auch weiterhin Kommentarwissen auswendig zu lernen, um in Klausuren schnell z. B. eine AGB-Prüfung abrufen zu können. iur.reform stimmt daher mit dem DJT überein, dass der Umgang mit und die Überprüfung von KI zu einem integralen Bestandteil eines modernen Jurastudiums werden muss. Wir bedauern es allerdings, dass der DJT keine bundeseinheitlich standardisierte Digitalisierungskompetenz beschließen wollte. Bundeseinheitliche Anforderungen an die Digitalisierungskompetenz sind für zukünftige Studierende wichtig, schließlich macht die Digitalisierung nicht vor Ländergrenzen halt.

 

iur.reform bewertet es positiv, dass sich der DJT offen für andere Lehrformate wie Moot Courts oder Rechtsberatungsprojekte zeigt und eine stärker kompetenzorientierte juristische Ausbildung fordert. Bereits unsere iur.reform-Studie hat eine große Zustimmung zu diese Punkte herausgestellt. Praxis- und Wissenschaftsorientierung der juristischen Ausbildung stellen keinen Gegensatz dar. Vielmehr sollte es unser Ziel sein, beide Ausrichtungen miteinander zu verzahnen und dadurch hochkompetente Juristinnen und Juristen auszubilden.

Die juristische Ausbildung endet nicht mit dem Studium. Das Referendariat ist so reformbedürftig wie das Jurastudium. Besonders erfreut hat iur.reform daher, dass der DJT auch hierzu Beschlüsse gefasst hat; insbesondere die Pflichtfortbildungen für Leiterinnen und Leiter von Arbeitsgemeinschaften. Die Ausbildungsqualität und die Benotung hängen (leider) sehr stark von den subjektiven Vorstellungen der Ausbilderinnen und Ausbilder ab. Ebenso fehlen oftmals einheitliche und gut strukturierte Unterrichtsmaterialien, wodurch der ohnehin schon enorme Druck im Referendariat weiter steigt, da sich Unsicherheiten über die regionalen Gegebenheiten und Formalia durch die gesamte Ausbildungszeit ziehen. Dabei sollte das Referendariat angehenden Volljuristinnen und -juristen die Möglichkeit bieten, ihr juristisches Wissen zu erweitern und neue Kompetenzen zu gewinnen, statt mit dem Sammeln brauchbarer Lernunterlagen befasst zu sein. Durch Pflichtfortbildungen kann ein gewisser Mindeststandard erreicht und gehalten werden. Eine dauerhafte Verbesserung der Ausbildung kann jedoch nur durch hauptamtliche Leiterinnen und Leiter erreicht werden.

 

Darüber hinaus begrüßt iur.reform, dass der DJT sich auch zur Notwendigkeit einer auskömmlichen Finanzierung nicht nur der Hochschulen, sondern auch der Referendarinnen und Referendare verhalten hat. Zum Teil ist die Unterhaltsbeihilfe derart knapp bemessen, dass Referendarinnen und Referendare unter Berücksichtigung derzeitiger Lebenshaltungskosten nebenbei arbeiten müssen, um grundlegendste Kosten für Wohnung und Essen überhaupt bezahlen zu können. Somit stellt die Nebentätigkeit in der Regel gerade kein freiwilliges Sammeln zusätzlicher Berufserfahrung dar, sondern eine überlebensnotwendige Realität.

 

iur.reform ist der Überzeugung, dass eine grundlegende Reform der juristischen Ausbildung eine wertvolle Möglichkeit bietet: Eine Ausbildung schaffen, die zeitgemäß und damit gut ausgebildete Juristinnen und Juristen hervorbringt, die den Herausforderungen der Juristerei des 21. Jahrhunderts gewachsen sind. Der DJT hat mit seinen Beschlüssen wichtige Signale an die politischen Entscheidungsträger gesendet und gezeigt, dass die Reform der juristischen Ausbildung auch ein Anliegen der Praxis ist. Diese sind ein begrüßenswerter Anfang, dem Ziel einer zukunftsfähigen juristischen Ausbildung näher zu kommen.

Mehr zum Thema

– Stellungnahme Gutachten F zum 75. Deutschen Juristentag Erfurt 2026

– Stellungnahme zum Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung in der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister aus dem Frühjahr 2026

– Hemler/Krukenberg, Die Schwierigkeit juristischer Erstexamensklausuren im historischen Verlauf. Eine Analyse mithilfe quantitativer (korpuslinguistischer) und qualitativer Methoden, in Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft 2025, 153 – 196, doi.org/10.5771/2196-7261-2025-2-153